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K. Uebun gen in Künsten.
Unterricht im Reiten giebt Stallmeister v. Heermann.
Mustfkdirekter Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik.
Die Uebungen im Zeichnungs-Institute werden von den Zeichnungslehremn
Helwig und Leibnigt gemeinschaftlich Donnerstags von 3—12 Uhr und in zwei weite-
ren noch zu bestimmenden Stunden geleitet werden. Beide sind zur Ertheilung von Privat-
Unterricht im Zeichnen und Malen bereit.
Fechtmeister Kastropp giebt Privat-Unterricht im Fechten und führt die Aussich.
über die öffentlichen Fechtübungen.
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck.
Das Ende der Osterferien ist auf den 16. Wril festgesetzt; den 17. April wird die Er-
öffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die Haupt-
vorlesungen werden am 18. April ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf nach der
K. Verordnung vom 26. December 183“ (Reg. Blatt vom Jahr 1855, S. 17) ohne beson“
deren Grund keine Immatrikulation mehr stattfinden. Zum Zwecke für diese hat sich jerer
neu ankommende Stüudirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der Immatri-
kulations-Commission zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen.
Tübingen den 22. Februar 1840. « Schm,id.
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8) Des Finanz-Departementé.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die Besetzung der K. fürstlich Thurn und Taris schen Forstverwaltung Buchau ·
Da der, statt des auf sein Ansuchen pensionirten Forstverwalters Häckel zu Buchall
zum K. fürstlich Thurn und Taris'schen Forstverwalter ernannte seitherige Revierförster zu
Uttenweiler, Troll, als befähigt für jene Stelle erkannt worden ist; so wird dieß zur allge-
meinen Kenntniß gebracht. '
Stuttgart den 26. Februar 1844. Herdegen.
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