Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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4) Die Oberamtsaͤrzte haben in jedem ihrer Jahresberichte der vorbeugenden Maßregeln 
gegen den Cretinismus besonders zu erwähnen, und zu bemerken, was hiefür nament- 
lich in denjenigen Orten geschehen sey, auf welche die oben erwähnten kommissarischen 
Erhebungen sich beziehen. 
5) Den einzelnen am Cretinismus leidenden Ungläcklichen haben die Orts= und die 
Bezirks-Polizei-Behörden ein besonderes Augenmerk zu widmen, und sich angelegen 
seyn zu lassen, vaß die nicht selten in hohem Grade vernachläßigte Lage derselben 
verbessert werde und in Beziehung auf sie den Rücksichten der Menschlichkeit volle 
Genüge geschebe. · 
Stuttgar«tven8.Mät-z18«-!4. Schlayer. 
Belehrung 
über die vorbeugenden Maßregeln gegen den Cretinismuc. 
Die unter dem Namen des Cretinismus bekannte körperliche und geistige Entartung 
* menschlichen Natur hat neuerlich auch in Württemberg die Aufmerksamkeit der Staate- 
(gierung in Anspruch genommen. · 
Den hierüber Statt gehabten Erhebungen zufolge kommt derselbe an manchen Orten 
sowobl unter verschiedenen Abstufungen des Kropfs und einer dem Zwerghaften mehr oder 
dider sich nähernden Körper-Gestalt, verbunden mit träger, kindischer Geistes-Aeußerung oder 
ch eigentlichem Stumpfsinn, als in der höchsten eretinischen Mißstaltung mit Bloͤdsinn, haͤufig 
uch mit Taubstummheit) in solcher Ausdehnung vor, daß die öffentliche Fürsorge alle Ursache 
at, sich mit der Verstopfung der Quellen, aus welchen er entspringt, ernstlich zu beschäftigen. 
und Auf den Grund der über diese Quellen an Ort und Stelle gepflogenen untersuchungen 
debesee, was die Wissenschaft hierüber an die Hand gibt, wird daher in Beziehung auf- 
orbeugenden Maßregeln gegen das fragliche Uebel nachstehende allgemeine Belehrung 
t. 
eil
	        
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