Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Kleidung, zumal da, wo die Luft bedeutendem Wechsel der Temperatur unterworfen ist 
die Nachhülfe durch kräftigere Nahrung, wo möglich mit einem Zusatze von Fleisch, 
bei schwächlichen, in der Entwicklung zurückgebliebenen Individuen. 
8)) Eben so nachtheilig für ihre körperliche und geistige Entwicklung muß ver Mißbrauck 
der Kinder zu unangemessenen Geschäften, zum Hüten und Schleppen von kleineren 
Kindern, ihre ausschliegliche Verwendung zum Viehhüten mit gänzlicher Vernachläßigung ihrel 
übrigen Erziehung, ihre frühzeitige und allzulang andauernde Beschäftigung in Fabriken und 
bei Handwerken wirken. 
Diesen Mißbräuchen wäre daher vorzüglich da, wo der Cretinismus haͤufiger auftritt, mit 
allem Nachdruck zu begegnen. 
Selbst der Unterricht der Kinder in den Volks= und Indusirie- Schulen wäre so einzu' 
richten, daß über demselben die Rücksicht auf die. Kräftigung ihres Körpers nicht aus den 
Augen gesetzt wird. 
9) Als Hauptmittel einer solchen Kräftigung und eben damit der Verhütung der in 
Frage stebenden Entartung erscheint die gehörige Pflege der Haut. 
Diese ist doppelt nothwendig in feuchten, feuchtwarmen und bedeutenderem Temperatus 
wechsel unterworfenen Gegenden, in welchen ein häufigeres Vorkommen des Cretinismus beo- 
bachtet wird. Es ist daher hier vor Allem Reinlichkeit zu beobachten, und in den Schulet 
ganz besonders auf solche zu halten. Fleißiges Waschen des ganzen Körpers, und Babr, 
zuerst während der zarten Kindheit in mäßig warmem, später in etwas kälterem und, w 
immer Gelegenheit hiezu gegeben ist, in fließendem Wasser ist eine Hauptbedingung des Ot- 
veihens der Menschen, vorzugsweise aber in Orten, deren Luftbeschaffenheit die Entstehung 
des Cretinismus begünstigt. Fleißiges Baden der Kinder in eigens dazu eingerichteten Badr 
plätzen im Fluß, unter Aufsicht verständiger erwachsener Personen, ist ganz besonvers zu 
empfehlen. 
Viele der bisher angefuͤbrten Maßregeln sind theils aus anderen Veranlassungen r*l*r 
früher empfohlen, theils schon polizeilich vorgeschrieben; sie sind aber mit den übrigen hiel 
bezeichneten Maßregeln zusammengefaßt, weil sich nur in Folge der nachhaltigen Beruͤdhsich 
tigung aller erwarten läßt, daß die Zahl der Unglücklichen, die ein Opfer des Eretiniem. 
sind, immer mehr sich vermindern, und der Erfolg dieser Fürsorge wenigstens den künstiget 
Geschlechtern zu gut kommen werde. 
Stuttgart den 6. Februar 1844. . K. — 
SGedrucibet G ——- 6
	        
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