204
einer Pferds-Ration und dem gewöhnlichen doppelten Schreibmaterialien= Aversum verbunden
ist, haben innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des Jaxt-Kreises sich zu melden.
) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Besoldungsklasse stehende Cameralamt
Weingarten werden aufgefordert, binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Denau-
Kreises vorschriftmäßig sich zu melden.
5) Die Bewerber um die in der ersten Besoldungsklasse stehende Reviersörsters-Stelle zu
Kapfenburg haben bei der Finanzkammer des Jart--Kreises binnen vier Wochen sich zu
melden.
Es werden besetzt werden:
6) die katholische Pfarrei Mittelbuch, Oberamts und Dekanats Biberach, welche im
Pfarrdorfe und in mehreren Filialweilern und Höfen 614 Pfarrgenossen hat, gewährt von
eigenen Gütern, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 899 fl.
7) die katholische Pfarrei Berg, Oberamts und Dekanats Tettnang, welche in dem
Mutterorte 159 und in vier Filialien 225 Pfarrgenossen zählt und nach Abrechnung eintt
Provisoriumsschuld von jährlichen 50 fl. nebst abnehmenden Zinsen an Gütergenuß, Zehenten,
Grundgefällen, Capitalzinsen und ständigen Gebühren ein reines Diensteinkommen von 750 fl.
gewährt;
8) die katholische Pfarrei zu Untergröningen, Oberamts Gailoorf und Dekanats
Hosen, begreift 280 Pfarrangehörige im Pfarrdorf und 170 in der Umgegend. Dieselbe hot
von eigenen Gütern, Capitalzinsen und Besoldungen ein beständiges Einkommen von 700 fl.
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschristmäßig
zu melden. ·
9) Die Bewerber um das in der ersten Gehaltsklasse stebende Amtsnotariat Winnenden,
Oberamts Waiblingen, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen
zu melden.
10) Die Bewerber um vie erledigte Forstamts-Assistentenstelle zu Wildberg werren
aufgefordert, binnen vier Wochen bei dem dortigen Oberförster vorschriftmäßig sich zu melven.
11) Die Bewerber um die bei dem Oberamt Oebringen zu besetzende Aktuarsstelle
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Jart-
Kreises zu melden.
Gedruckt Vei G Hasselbrink.