Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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einer Pferds-Ration und dem gewöhnlichen doppelten Schreibmaterialien= Aversum verbunden 
ist, haben innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des Jaxt-Kreises sich zu melden. 
) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Besoldungsklasse stehende Cameralamt 
Weingarten werden aufgefordert, binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Denau- 
Kreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Die Bewerber um die in der ersten Besoldungsklasse stehende Reviersörsters-Stelle zu 
Kapfenburg haben bei der Finanzkammer des Jart--Kreises binnen vier Wochen sich zu 
melden. 
Es werden besetzt werden: 
6) die katholische Pfarrei Mittelbuch, Oberamts und Dekanats Biberach, welche im 
Pfarrdorfe und in mehreren Filialweilern und Höfen 614 Pfarrgenossen hat, gewährt von 
eigenen Gütern, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 899 fl. 
7) die katholische Pfarrei Berg, Oberamts und Dekanats Tettnang, welche in dem 
Mutterorte 159 und in vier Filialien 225 Pfarrgenossen zählt und nach Abrechnung eintt 
Provisoriumsschuld von jährlichen 50 fl. nebst abnehmenden Zinsen an Gütergenuß, Zehenten, 
Grundgefällen, Capitalzinsen und ständigen Gebühren ein reines Diensteinkommen von 750 fl. 
gewährt; 
8) die katholische Pfarrei zu Untergröningen, Oberamts Gailoorf und Dekanats 
Hosen, begreift 280 Pfarrangehörige im Pfarrdorf und 170 in der Umgegend. Dieselbe hot 
von eigenen Gütern, Capitalzinsen und Besoldungen ein beständiges Einkommen von 700 fl. 
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschristmäßig 
zu melden. · 
9) Die Bewerber um das in der ersten Gehaltsklasse stebende Amtsnotariat Winnenden, 
Oberamts Waiblingen, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen 
zu melden. 
10) Die Bewerber um vie erledigte Forstamts-Assistentenstelle zu Wildberg werren 
aufgefordert, binnen vier Wochen bei dem dortigen Oberförster vorschriftmäßig sich zu melven. 
11) Die Bewerber um die bei dem Oberamt Oebringen zu besetzende Aktuarsstelle 
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Jart- 
Kreises zu melden. 
  
Gedruckt Vei G Hasselbrink.
	        
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