Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
— — 
Samstag den 27. April 1844. 
— « .-.----——...---«-.----—--.---—.—.---..—»-.—.-.»-—-.- 
.. Inhalt. 
w„u8g l. Dekrete. Ordens-Verleibungen. — Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst- 
achrichten. 4“ 
Verfügun gen der Departements. Austritt eines Rechts-Consulenten. — Termin zur Vornahme der näch- 
lten Prüfung der Justiz-Referendäre. — Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brandschadens- 
Versicherungskasse auf das Jahr 1812 43. Verleihung der silbernen Berdienf)= Medaille an den Stadt- 
dieultheißen Stahl und öffentliche Belobung des Schultheißen Zepf. 
n- 
* st. Erledigungen. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihungen. 
Seine Königliche Majestät haben durch hächstes Dekret vom 9. d. M. an den 
Odenskanglen dem an Höchst-Ihrem Hoflager beglaubigten K. Französischen außerordent- 
O#n Gesandten und bevollmächtigten Minister, Vicomte v. Fontenay, den Friedrichs- 
Abden, und « · « 
v dem Fürstlich Hohenzollern= Sigmaringen'schen Hof-Marschall und Major Freiherrn 
Buttlar das Ritterkreuz des Ordens der württembergischen Krone zu verleihen geruht. 
B) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 17. v. M. 
6% bst.Ibrem Gesandten in Paris, General-Major v. Fleischmann, die erbetene Er- 
lchen zu ertheilen geruht, die ihm von Seiner Majestät dem Könige der Franzofen ver- 
den Groß-Offziers-Insignien des Ordens der Ehrenlegion annehmen und tragen zu dürfen. 
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