Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Die patronatische Ernennung des bisherigen Pfarrers Braun zu Crispenhofen, Dekanats 
Küönzelsau, auf die erledigte Stadtpfarrei Niedernhall, desselben Dekanats, ist den 19. d. 
bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Austritt eines Rechts-Consulenten. 
Der Rechts-Consulent Scherer zu Stuttgart hat auf die Ausübung der Rechtspraris 
verzichtet; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 17. April 1807. Prieser. 
b) Termin zu Vornabme der nächsten Prüsung der Justiz-Referendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendäre zweiter Classe, welche in Gemäßheit der K. Verordnung 
vom 25. April 1339 sich zu der bevorstehenden zweiten Dienstprüfung gemeldet und nach 
erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probe-Arbeiten rechtzeitig übergeben haben, werden hiermit 
benachrichtigt, daß ihre Prüfung demnächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission zu Stuttgart in 
zwei Abtheilungen vorgenommen werden wird. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Bazing, 
Herdegen, 
Neher, 
Walter, 
Zwißler: 
die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Gmelin, 
Klemm, 
Ruoff, 
S pe ide l, 
Völter.
	        
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