Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

 

 

 

 

 

 

 

 

M  al.  499
Festgesetzter
Cap.S  Vortrag  Betrag
A
VI.  11|Tit.  25.  Desgleichen  an  die  Gemeinde  Peiting,  Bez-Amts  Schongau,  #
zur  Unterhaltung  der  dortigen  Suppenanstalt.  200  —
Tit.  26.  Desgleichen  an  die  Gemeinde  Neustift,  Bez.-Amts  Freising,  für
die  dortige  Suppenanstalt  300  —
Tit.  27.  Desgleichen  an  die  Stadtgemeinde  Schrobenhausen  für  die
dortige  Suppenanstalt  150.—
Tit.  28.  An  den  katholischen  Charitas-Verein,  Zuschuß  zu  den  Kosten
der  Ausbildung  von  Landkrankenpflegerinnen  500.—
Tit.  29.  Zuschuß  an  den  Verein  „Seraphisches  Liebeswerk“  in  Alt-  I
ötting  200  —
12)  Zuschuß  an  die  Distriktsgemeinden  zur  unterstützung  der
mit  Armenlasten  überbürdeten  Gemeinden  nach  Art.  5
Abs.  IV  des  Gesetzes  vom  3.  Februar  1888.  32  43750
Summa  Cap.  vVi  560  103  17
VII  Auf  Straßen-,  Brücken=  und  Wasserbau.
1|Beiträge  zu  Distriktsstraßen  140  000.—
laf  Desgleichen  zur  Verbesserung  der  materiellen  Verhältnisse
der  Distriktstechniker  3  305/75
2|  Für  den  Uferschutz  an  Flüssen,  welche  der  Schiff-  und  Floßfahrt
  dienen,  nach  Art.  2  des  Gesetzes  vom  28.  Mai  1852  162  700—
3  Schutzbauten  an  Gewässern,  welche  nicht  der  Schiff=  oder
Floßfahrt  dienen,  deren  Herstellung  den  betheiligten
Eigenthümern  obliegt  .  282  300|—
4  Zur  Hehung  der  Wasserschäden  an  der  Loisach  bezw.  am
Kochel=  und  Rohrsee,  letzte  Rate  31  061—
5  Zur  Unterstützung  von  Gemeinden  für  Herstellung  und
1  Unterhaltung  der  Gemeindeverbindungswege  10  000—
6/  Zur  Gründung  eines  Baufonds  für  die  durch  die  Distrikte
München  r.  J.  und  München  l.  J.  zu  erbauenden  beiden
Brücken  über  die  Isar  bei  Grünwald  und  Unterföhring
—  2.  Nate  —  aus  dem  genehmigten  Zuschusse  von
100  0O000  TH.  20  000—
7  An  die  Gemeinde  Griesstätt  —  Zuschuß  zur  Verstärkung
.  des  Innbrücken-Unterhaltungsfonds  —  1.  Rate  aus
den  bewilligten  10  O000  KT..  2  000.—
8  An  die  Gemeinde  Nohrbach,  einmaliger  Zuschuß  zu  den  «
Kosten  des  Umbaues  der  Ilmbrücke  1  000—
9An  die  Stadtgemeinde  Tittmoning  —  Zuschuß  zur  Bildung
eines  Brückenbaufonds  —  1.  Rate  des  zunächst  auf
5  Jahre  bewilligten  Zuschusses  von  jährlich  2000  fl.  2  000.—
10)  An  die  Gemeinde  Geiselbullach  —  einmaliger  Zuschuß  zur
rascheren  Tilgung  ihrer  Brückenbauschuld.  5000—
Summa  —  V  659  36675

 

 

 

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