Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Lebt  endlich  der  Vater  nicht  mehr,  so  ist  es  nöthig,  daß  die  Urkunde  von  der
Mutter  und  dem  Vormunde  unterzeichnet  und  daß  auch  die  Bestellung  des  Letztern
von  der  betreffenden  Gerichtsstelle  beglaubiget  werde.

5.

Die  Prüfung  leitet  eine  Commission,  bestehend  aus  einem  General  und  zwei  Stabseffe
zieren,  welcher  ein  Subalternoffizier  als  Protokollführer  beigegeben  wird.

Die  Commission  beginnt  mit  der  Prüfung  der  Zeugnisse  und  berichtet  hierauf  vas  Restltat
  an  das  K.  Kriegs-Ministerium,  von  welchem  sodann  diejenigen  Bewerber,  welche  zu  der
wissenschaftlichen  Prüfung  nicht  zugelassen  werden  können,  Nachricht  erhalten.  Wer  keine  Na
richt  erhält,  hat  sich  zur  vorgeschriebenen  Zeit  an  dem  Orte  der  Prüfung  einzufinden.

6.

Der  wissenschaftlichen  Prüfung  geht  vie  Visitation  der  Bewerber  vurch  einen  jedesmol
besonders  damit  zu  beauftragenden  Militärarzt  voraus,  um  sich  von  ihrer  körperlichen  Tüͤchtig
keit  zu  überzeugen.

Etwaige  Anftände  werden  von  der  Commission  sogleich  an  das  K.  Kriegs-Ministerium  btrichtet,
  wodurch  jedoch  die  Prüfung  keinen  Aufenthalt  erleidet.

7.  -

Die  wissenschaftliche  Prüfung  wird  vor  der  Commission  durch  Lehrer  der  betreffenden
Fächer  schriftlich  und  mündlich  abgehalten.

Die  schriftliche  Prüfung  geschieht  unter  strenger  Aufsicht,  damit  keine  unerlaubte  Hülfsmittel
  gebraucht  werden.

Die  Aufgaben  sind  für  jeden  Aspiranten  gleich.

Bei  der  mündlichen  Prüfung  werden  dieselben  einzeln  vor  die  Commission  gerufen  und
an  einen  Jeden  die  gleichen  Fragen  gerichtet.

Die  Eraminatoren  sind,  zum  Behufe  einer  Controle,  daß  sie  ihre  Fragen  auch  wirklich
in  dem  Sinne  des  gegebenen  Programmes  stellen,  gehalten,  je  vor  der  Prüfung  eines  Gegenstandes,
  dem  Vorstande  der  Commission  mehrere  Fragen  zur  Auswahl  zu  übergeben.

8.

Als  Vorkenntnisse  werden  gefordert:

1.  Religion:  #6  6%

Bekanntschaft  mit  sämtlichen  Lehrsätzen  der  geoffenbarten  Religion,  ihren  Belegen  au
den  heiligen  Urkunden  und  der  menschlichen  Vernunft,  so  wie  ihrer  praktischen  Bedeutung-