Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Strsbel, Herrmann Luvwig, von Stuttgart, 
Traub, Wilbelm, von Schmiedelfeld, Oberamtes Gaildorf, 
Wallensteiner, Jakob, von Buchau, Oberamts Riedlingen, 
Weinland, Paul August Ernst, von Ravensburg, 
Zeller, Eduard Maximilian, von Stuttgart, und 
Graf v. Zeppel in, Johann Friedrich Traugott, von Stuttgart, 
werden unter Hinweisung auf den §. 4 der K. Verordnung vom 25. April 1839 (Reg.#Blat 
S. 316) kiermit benachrichtigt, daß ihre Prüfung am 10. Juni d. J. und an den folgenden 
Tagen Statt finden wird. 
Dieselben haben sich daher 
Samstag den 8. Juni d. J. Nachmittags drei Uhr 
bei dem Aktuariate der K. Justiz-Prüfungs-Commission in Tübingen einzufinden, um daselbft 
weitere Anweisung zu empfangen. 
Stuttgart den 28. Mai 1846. Prieser. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das erledigte Diakonat Balingen haben sich binnen vier Wochen 
bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig zu melden. Reben den gewählichen Diakonats= 
Geschäften in der 5286 Kirchengenossen zählenden Stadt Balingen hat der Helfer die 2 Stunden 
entfernte Pfarrei Heselwangen mit 602 Einwohnern zu versehen, in welcher an jedem F l 
Sonn= und Feier-Tage (mit Ausnahme ver Communiontage in Balingen) zu funktioniren, 
jedoch in den Monaten November bis Februar zwischen Predigt und Katechese mit angehängte 
Rede abzuwechseln ist. Ferner find daselbst die Taufen, Confirmationen, Communionen 
Trauungen vorzunehmen und in jeder zweiten Woche, in welche nicht ein Fest= oder Feier- 3 
fällt, ein weiterer Gottesdienst zu halten. Das verwandelte Einkommen dieser Stelle ist na 
Abzug von 36 fl. Reiseaufwand zu 762 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnet. t 
2) Die Bewerber um das Diakonat in der 2490 Kirchengenossen zählenden Oberamtsstar 
Besigbeim, mit welchem ein Einkommen von 656 fl. in Preisen des Sportelgesetzes verbund UQ 
ist, dessen etwaige Verwandlung der künftige Helfer sich nach den Bestimmungen der bber 
Kirchenbehörde gefallen zu lassen hat, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischev 
Confistorium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Criminalamte Stuttg 
baben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden. „Q 
4) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei der Stadtdirektion und dem Ou 
amte Tübingen werven aufgefordert, binnen drei Wochen sich vorschriftmäßlg bei der 
gierung des Schwarzwaldkreises zu melden. 
art 
——1 –—.– 
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Gedruckt bei G. Hasse lbrinf
	        
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