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Der Oberamts-Aktuar Fortenbacher zu Maulbronn wurde unter dem 21. v. M.
seinem Ansuchen gemäß, auf die Oberamts-Aktuarsstelle in Waiblingen versetzt.
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 2/. v. M. dem
Finanzrath, Vicedirektor v. Zeller zu Reutlingen, unter gnädigster Zufriedenhelts-Bezeugung
mit seinen langjährigen eifrigen Diensten, die nachgesuchte Pensionirung gnädigst bewilligt.
Durch höchstes Dekret von demselben Tage ist der Finanzrath v. Kober in Ulm mit
dem Titel eines Vicedirektors zu der Finanzkammer in Reutlingen, und
dagegen von dieser der Finanz-Assessor Rümelin zu der Finanzkammer in Ulm gnädigft
versetzt, auch
bei letzterer der Assessor Bühler zum Finanzrathe befördert worden.
Ferner wurde vermöge höchsten Dekrets vom gleichen Tage bei dem Finanz-Ministerium
dem Ministerial-Assessor, Finanzrath Sigel zugleich die Kanzlei-Direktion gnädigst übert
tragen, und
dem Ministerial-Sekretir Klemm der Titel als Finanz-Assessor gnädigst verliehen, auch
zum Kanzlei-Asststenten der bisher auf dem Ministerial-Büreau verwendete Finamz-
Neferendär Sick gnädigst ernannt. ,
Durch pöchste Entschließung von eben diesem Tage haben Seine Königliche Masjebit
den Sekretär und Registrator Scholz des Ober-Rekrutirungsrathes wegen vorgerückten Alters
und geschwächter Gesundheit, unter gnädigster Verleihung des Titels eines Kanzleirathes au
sein Ansuchen in den Ruhestand zu versetzen, und
dem Kanzlei-Assistenten Heintzeler im Kriegs-Ministerium die erledigte Stelle eines
Negistrators bei dem Ober-Rekrutirungsrathe zu übertragen, "
vermöge höchster Entschließungen vom 26. v. M. die katholische Pfarrei Mittelbuch, De-
kanats Biberach, dem Pfarrer Stäuble, von Lippach, Dekanats Ellwangen, zu verleihen,
dem Straßenbau-Inspektor Thrän in Ulm die erbetene Entlassung aus dem Staats-
dienste zu ertheilen, und —
die bei der Regierung des Schwarzwaldkreises erledigte Kanzlei-- Assistentenstelle den
Oberamts-Aktuar Georgii in Aalen zu übertragen gnadigst geruht.
Sodann zaben Höchstdieselben vermöge föchster Entschließung vom 27. v. M. den
Referendaͤr erster Classe, Zwißler von Reutliugen, in die Zahl der Rechts-Consusenten
aufzunehmen geruht. Derselbe pat Reutlingen zu seinem Wohnsttze gewählt.