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lände-Anschlags des Königreichs und des Fürstenthums Hohenzollern-Hechingen (vergl. Reg.
latt von 1338, S. 447) angeordnet worden, wovon die eine Hälfte auf den 1. Oktober
*. J, die andere Hälfte auf den 1. Februar 1845 zum Einzug gebracht werden soll.
Die K. Oberämter werden angewiesen,
1) die Umlage nach Richtigstellung der Brand-Versicherungs-Kataster auf den Stand
vom I. Juli vorzunehmen;
2) die Umlage-Urkunden, welche mit den den Kreisregierungen vorzulegenden Aenderungs-
Uebersichten genau übereinstimmen müssen, spätestens bis zum 1. September d. J. an
die Brand-Versicherungs-Hauptkasse einzusenden, auch
3) den Einzug und die Einlieferung der Brand-Versicherungs-Beiträge rechtzeitig zu be-
werkstelligen.
Stuttgart den 22. Juni 1847.
Schlapyer.
4) Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Preßmer zu Kuchen.
u Seine Königliche Majestät haben durch höchste Eneschließung vom 26. d. M. dem
bultheißen Preßmer zu Kuchen, Oberamts Geißlingen, in Rücksicht auf seine lobens-
lihe ameliche Würksamkeit, die fllberne Verdienst-Medaille gnädigst zu verleihen geruht.
Stuttgart den 27. Juni 1847.
Schlayer.
*) Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung des Oberamts-Thierarztes Völm wegen Heilung
raudekranker Schafe.
Der Oberamts-Thierarzt Völm zu Herrenberg hat in den letzten Jahren eine größere
* von raudekranken Schafen aus mehreren Orten des Bezirks durch Anwendung des un-
Woen 27. März 1355 (Reg. Blatt S. 505) bekannt gemachten Verfahrens je in wenigen
iest * und mit geringem Kostenaufwand vollständig geheilt. Da Seine Königliche Ma-
kinnn durch höchste Entschliegung vom 26. d. M. demselben vehhalb eine außerordentliche Be-
* ns aus der Staatskasse zu bewilligen geruht, auch befohlen haben, daß derselbe öffentlich
un werden solle; so wird solches hiemit, unter Beziehung auf den §. 11 der Ministerial-
Zung von obigem Tage, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 23. Juni 1834.
dahl
Schlayer.