Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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lände-Anschlags des Königreichs und des Fürstenthums Hohenzollern-Hechingen (vergl. Reg. 
latt von 1338, S. 447) angeordnet worden, wovon die eine Hälfte auf den 1. Oktober 
*. J, die andere Hälfte auf den 1. Februar 1845 zum Einzug gebracht werden soll. 
Die K. Oberämter werden angewiesen, 
1) die Umlage nach Richtigstellung der Brand-Versicherungs-Kataster auf den Stand 
vom I. Juli vorzunehmen; 
2) die Umlage-Urkunden, welche mit den den Kreisregierungen vorzulegenden Aenderungs- 
Uebersichten genau übereinstimmen müssen, spätestens bis zum 1. September d. J. an 
die Brand-Versicherungs-Hauptkasse einzusenden, auch 
3) den Einzug und die Einlieferung der Brand-Versicherungs-Beiträge rechtzeitig zu be- 
werkstelligen. 
Stuttgart den 22. Juni 1847. 
Schlapyer. 
4) Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Preßmer zu Kuchen. 
u Seine Königliche Majestät haben durch höchste Eneschließung vom 26. d. M. dem 
bultheißen Preßmer zu Kuchen, Oberamts Geißlingen, in Rücksicht auf seine lobens- 
lihe ameliche Würksamkeit, die fllberne Verdienst-Medaille gnädigst zu verleihen geruht. 
Stuttgart den 27. Juni 1847. 
Schlayer. 
*) Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung des Oberamts-Thierarztes Völm wegen Heilung 
raudekranker Schafe. 
Der Oberamts-Thierarzt Völm zu Herrenberg hat in den letzten Jahren eine größere 
* von raudekranken Schafen aus mehreren Orten des Bezirks durch Anwendung des un- 
Woen 27. März 1355 (Reg. Blatt S. 505) bekannt gemachten Verfahrens je in wenigen 
iest * und mit geringem Kostenaufwand vollständig geheilt. Da Seine Königliche Ma- 
kinnn durch höchste Entschliegung vom 26. d. M. demselben vehhalb eine außerordentliche Be- 
* ns aus der Staatskasse zu bewilligen geruht, auch befohlen haben, daß derselbe öffentlich 
un werden solle; so wird solches hiemit, unter Beziehung auf den §. 11 der Ministerial- 
Zung von obigem Tage, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 23. Juni 1834. 
dahl 
Schlayer.
	        
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