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2. Der Regierung des Neckarkreiseé.
Bekanmmachung einer Aenderung in der Gemeinde-Bezirks-Eintheilung.
Durch Entschließung vom 11. Juni d. J. ist die Trennung der Parzellen Hegensberg und
Kimmichsweiler, von der Gemeinde Ober-Eßlingen, O. A. Eßlingen, und ihre Erhebung zu einct
sebststaͤndigen vom 1. Juli d. J. an in Wirksamkeit tretenden Gemeinde Hegensberg genchms
worden; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Ludwigsburg den 21. Juni 1844. Soden.
5. Des K. Studienrathe.
Bekanntmachung, betreffend die dießfährigen Prüfungen:
1) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte;
2) für die Aufnahme in das cvangelische Seminar in Schönthal als Zögling oder als Ho
3) für die Zulassung zu akademischen Studien;
4) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar in Tübingen;
5) —— — — — katholische Convikt (Wilhelmsstift) in Tübingen.
Die Prüfung für die Aufnahme in die nicderen katholischen Convikte *
am Donnerstag und Freitag den 22. und 25. August, erforderlichen Falls 47
noch am nächstfolgenden 24. August vorgenommen werden. in
Die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar!“
Schönthal, bei welcher auch, ohne Unterschied ves künftigen Berufes, alle vit
jenigen zu erscheinen haben, welche als Hospites ebendahin aufs.
nommen zu werden wünschen, wird am Mittwoch, Donnerstag un
Freitag den 23. bis 50. August stattfinden. n
Die jüngere Jahresklasse (Erspektanten 1 vice) hat nur an den beiden erst
Tagen zu erscheinen.
Die Prüfung der Universitäts-Canvidaten ist auf Montag und
stag den 9. und 10. September festgesetzt, und wird nach Umsländen auch # 5
auf den folgenden Tag ausgedehnt werden. Zu derselben sind Livius, Xenopho
Memorabilien und Jakobs Attika mitzubringen. *
4 IV. Die Conkursprüfung für die Aufnahme in das höhere evangelif
Seminar beginnt am Montag den 30. September und wird an den
spes/
II.
Iu. Diem
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beiden