Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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2. Der Regierung des Neckarkreiseé. 
Bekanmmachung einer Aenderung in der Gemeinde-Bezirks-Eintheilung. 
Durch Entschließung vom 11. Juni d. J. ist die Trennung der Parzellen Hegensberg und 
Kimmichsweiler, von der Gemeinde Ober-Eßlingen, O. A. Eßlingen, und ihre Erhebung zu einct 
sebststaͤndigen vom 1. Juli d. J. an in Wirksamkeit tretenden Gemeinde Hegensberg genchms 
worden; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Ludwigsburg den 21. Juni 1844. Soden. 
5. Des K. Studienrathe. 
Bekanntmachung, betreffend die dießfährigen Prüfungen: 
1) für die Aufnahme in die niederen katholischen Convikte; 
2) für die Aufnahme in das cvangelische Seminar in Schönthal als Zögling oder als Ho 
3) für die Zulassung zu akademischen Studien; 
4) für die Aufnahme in das höhere evangelische Seminar in Tübingen; 
5) —— — — — katholische Convikt (Wilhelmsstift) in Tübingen. 
Die Prüfung für die Aufnahme in die nicderen katholischen Convikte * 
am Donnerstag und Freitag den 22. und 25. August, erforderlichen Falls 47 
noch am nächstfolgenden 24. August vorgenommen werden. in 
Die Prüfung für die Aufnahme in das niedere evangelische Seminar!“ 
Schönthal, bei welcher auch, ohne Unterschied ves künftigen Berufes, alle vit 
jenigen zu erscheinen haben, welche als Hospites ebendahin aufs. 
nommen zu werden wünschen, wird am Mittwoch, Donnerstag un 
Freitag den 23. bis 50. August stattfinden. n 
Die jüngere Jahresklasse (Erspektanten 1 vice) hat nur an den beiden erst 
Tagen zu erscheinen. 
Die Prüfung der Universitäts-Canvidaten ist auf Montag und 
stag den 9. und 10. September festgesetzt, und wird nach Umsländen auch # 5 
auf den folgenden Tag ausgedehnt werden. Zu derselben sind Livius, Xenopho 
Memorabilien und Jakobs Attika mitzubringen. * 
4 IV. Die Conkursprüfung für die Aufnahme in das höhere evangelif 
Seminar beginnt am Montag den 30. September und wird an den 
spes/ 
II. 
Iu. Diem 
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beiden
	        
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