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nächstfolgenden Tagen fortgesetzt. Zu derselben sind Cicero de Oflicüs und Ta-
eitus, die platonischen Dialogen Phädon, Kriton und Cutyphron, desgleichen eine
bebräische Bibel mitzubringen.
Die vorgedachten Prüfungen werden insgesammt in Stuttgart vorgenommen.
V. Für die Aufnahme in das höhere katholische Convikt (Wilbelmsstist) und für
die Zulassung zum Studium der katholischen Theologie außerhalb desselben wird die
Conkursprüfung am Montag den 25. September und den folgenden Tagen an
dem Gymnasium in Ehingen stattfinden. Zu derselben sind Cicero de Ofsiciis,
die platonischen Dialogen Phädon und Kriton, ferner eine hebräische Bibel mitzubringen.
ç Diejenigen Candidaten, welche zum Studium der katholischen Theologie außerhalb des
ilbelmsstifts ermächtigt werden wollen, haben ihre Gesuche um Zulassung zur Prüfung mit
# vorgeschriebenen Zeugnissen, insbesondere in Betreff der physischen Tauglichkeit vor dem
Zugust bei dem K. Studienrathe einzureichen. "6
bon Die Personal-Tabellen fuͤr die Prüfung Nr. II. (bei welchen das Hebraͤische nicht vor-
5 mt) sind mit Nachweisungen über das Bürgerrecht und mit Blatter-Impfungsscheinen zu.
ehen, und müssen spätestens am Samstag den 20. Julius,
die Gesuche um Zulassung zur Prüfung Nr. III., welche genau nach den Bestimmungen
Verordnung vom Jahr 1820 (Reg.Blatt Nr. 19) einzurichten, und namentlich mit den
zuren Studien= und Sitten-Zeugnissen zu begleiten find, müssen unfehlbar am 5. Au-
d
die Anmeldungs-Eingaben für die Prüfung Nr. IV. müssen spätestens am 20. Au-
bei dem K. Studienrathe eingelaufen sepn.
be Was die letztgenannten Eingaben (um Aufnahme in das hoöhere evangelische Seminar)
* so find in denselben in Beziehung auf die physische Tauglichkeit der Bewerber
1 bloß die schon bisher gestellten besonderen Fragen, sondern auch die allgemeinere Frage:
t nicht in Beziehung auf die physischen Verhältnisse des betreffenden Schülers Grund zu
#. „esorgniß vorhanden sey, daß er für den Beruf eines Geistlichen dereinst nicht werde
ich seyn, speriell zu beantworten, und beziehungsweise hierüber ein Zeugnig des Ober-
arztes beizubringen.
Stuttgart den 22. Juni 1844.
amtg
Knapp.