Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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3) Bei dem katbolischen Kirchenrathe ist die Stelle eines Canzlei-Assistenten mit 
dem normalmäßigen Gehalt von 600 fl. zu besetzen. Die Bewerber um dieselbe haben sich 
binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die in der ersten Besoldungsklasse stehende Oberamts-Richtersstelle 
in Eßlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe daselbst zu melden- 
5) Die Bewerber um die bei dem Steuer-Collegium zu besetzende Stelle eines 
Finanz-Assessors, womit die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wo- 
chen bei dem Steuer-Collegium vorschriftmäßig zu melden. 
Es werden besetzt werden: 
6) die katholische Pfarrstelle Schelklingen, Oberamts Blaubeuren und Dekanats 
Ehingen, welche in der Stadt und einigen Parzellen 1183 Pfarrgenossen zäblt und ein nach 
Abzug des Gehalts für einen ständigen Vikar noch 908 fl. betragendes beständiges Einkommen 
von eigenen Gütern, Zehenten, Grunvgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren 
gewährt; 
7) die neu errichtete katholische Pfarrei Mochenwangen, Oberamts und Delanats 
Ravensburg, welche in zwölf Parzellen 392 Seelen zählt und ein in eigenen Gütern, 3, 
benten, Capitalzinsen und Besoldungen bestehendes beständiges Einkommen von 620 fl. gewährt 
8) die katholische Pfarrei Frommenhausen, Oberamts und Landdekanats Rottenbun 
welche 416 Pfarrgenossen im Pfarrdorf begreift, und von eigenen Gütern, Zehenten, Grund= 
gefällen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 618 fl. gewährt. 
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrathe vor- 
schriftmäßig zu melden. 
9) Die Bewerber um die erledigte Gerichts-Aktuarsstelle in Waiblingen haben sih 
innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden. » 
« 10) Die befähigten Bewerber um die erledigte Hauptlehrerstelle an der oberen m 
12—15jährige Schüler bestimmte Classe der Realschule in Göppingen haben sich innele 
balb drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. Der Lebrer pat m' 
Einschluß des Unterrichts in der Handwerkerschule wöchentlich 30—32 Stunden zu -*?d 
und bezieht, einschließlich der Hausmiethe-Entschädigung, einen Gehalt von 800 fl. 
HS ——————————— 
  
  
Gedruckt beil G. Hasselbrink.
	        
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