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8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
à) Verleihung eines Erfindungspatents an den Werkmeister Andreas Kolb zu Hall für die Anlegung
von Wasserleitungen aus Cement.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 5. d. M. dem
Werkmeister Andreas Kolb zu Hall auf das von ihm angegebene Verfahren in Anlegung von
Wasserleitungen mittelst Anwendung eines Wasserschlauchs, zu Bildung der aus Cement zu
gießenden Roͤhren, ein Erfindungspatent auf die Dauer von zehen Jahren gnädigst verliehen
haben; so wird dieses, nnter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen
Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1832, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 5. Juli 1844. Schlaper.
b) Verleihung cines Patents an den Uhrenmacher Stoß und Sohn in Ulm auf eine Eimch
tung zu Abwendung nachtheiliger Einwirkung des Sturmes und Unwetters auf das Gebwerl be
Thurmuhren.
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. den
Ubrenmacher Valentin Stoß und Sohn in Ulm das nachgesuchte Patent auf die von ihnen
dargelegte Einrichtung zu Abwendung nachtheillger Einwirkung des Sturmes und Unwette
auf das Gehwerk bei Thurmuhren mit sechsjähriger Dauer gnädigst ertheilt haben; so wir
dieses, unter Beziehung auf den flebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Gewerbe · Ordnung
und das Gesetz vom 29. Juni 1842, hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 5. Juli 1857. Schlaper.
2. Des evangelischen Consistorium.
Ergebniß der zweiten Dienstprüfung evangelischer Predigtamts-Candidaten im Laufe dieses Sommer“.
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Von den zur zweiten Dienstprüfung im Laufe dieses Sommers zugelassenen Candida
des evangelischen Predigtamtes find nachstehende fünf und zwanzig für befähigt erklärt worde
1) Dippner, von Schorndorf. ".
2) Distelbartb, von Monrepos.
5) Engelbrecht, von Riedbach.