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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um eine dritte bei dem Ministerium des Innern erledigte
Rathsstelle werden aufgefordert, sich dießfalls binnen drei Wochen zu erklären.
2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Revisors bei der Finamkammet
des Schwar zwaldkreises, womit die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben
binnen vier Wochen bei dieser Behörde vorschriftmäßig zu melden.
5) Es wird besetzt werden die neu errichtete katholische Pfarrei Stetten, Dela-
nats Wurmlingen, welche im Pfarrort 407 Pfarrgenossen zählt, und ein in eigenen Güter
Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und Gebühren bestehendes reines **v
kommen von 675 fl. gewährt. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem kath
lischen Kirchenrathe zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Stelle an der obersten Classe der lateinischen Säue
in Calw, mit welcher die Verpflichtung zu 50 wöchentlichen Lehrstunden in den gewöhnlichen
Lebrfächern und ein, einschließlich ves Schulgeldes der Classe, zu 676 fl. berechnetes Einkom“
men neben freier Wohnung oder Hausmiethe= Entschädigung verbunden ist, haben sich inner
halb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Studienrathe zu melden.
5) Das zu besetzende Bezirks-Rabbinat Lehrensteinsfeld, Oberamts Weinsberg, *
welcher neben freier Wohnung, neben Vergütung der Reise= und Zehrungskosten bei auswa
tigen Gottesdiensten, und neben den Stolgebühren im Anschlag von 60 fl. eine Besolyunß
von 500 fl. bei der israelitischen Central-Kirchenkasse verbunden ist, begreift die Kirchengemein
den Lehrensteinsfeld, Affaltrach, Oberamts Weinsberg, Kochendorf, Oberamts Neckarsu m
Sontheim, Oberamts Heilbronn, Massenbachhausen, Oberamts Brackenheim, und die bie
gehörigen, fürsorglich mit selbstständigem Gottesdienste versehenen Filiale Eschenau, Oedheiot
Thalheim und Benfeld, zusammen mit 1158 Israeliten. Die Entfernung des Rabbinatssie,
Lehrensteinsfeld von Affaltrach beträgt 2, von Kochendorf 4, von Sontheim 4, von Mass
bachhausen 6, von Eschenau 24, von Oedheim 44, von Tbhalheim 44 und von Bonfelo 6
Poststunden. Der Nabbine hat an jedem Sabbath und an den Hauptfesttagen der jivische
Kirche Predigt und Katechisation, und zwar an den Sabbathen abwechslungsweise in ven
Rabbinatssitze und in den übrigen vier Kirchengemeinden nach einer bestimmten Reihenfolge, n
den vier Filialien aber je am dritten Sabbath, an welchem der Gottesdienst an den Mu a#t[
ort käme, zu halten, und in dem Rabbinatssitze der erwachsenen Jugend den Neligione-nnt
richt in drei wöchentlichen Stunden zu ertheilen. Die Bewerber um diese Stelle haben bn
umter Angabe ihrer persönlichen und Familien-Verhältnisse, so wie ihrer Bildungs-Laufbo
binnen vier Wochen bei der israelitischen Oberkirchenbehörde zu melden.
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Am 17. d. M. find die Rechts-Erkenntnisse vom Monate Mai d. J. ausgegeben worden.
Gedruckt bel G. Hasselbrink.