Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
— —. — — , .. — —...————— — 
— Semstag den 20. Juli 1844. •4• 
#12 Inhalt. 
edigl. Dekrete. Keine. 
rfuͤgungen der Departements. Die Verlängerung des Vertrags mit dem Fürstenthum Hohenzollern- 
Sigmaringen wegen Uebertragung der Funktionen eines Oberappellatlons--Gerichts für dieses Fürstenthum an 
das K. Württembergische Ober-Tribunal betreffend. 
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I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Der Departements der Justiz und der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
Der Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten. 
Die . . . - 
Verlanserung dksVertragsmitdcmFürstcnthumHVPSUZVUM'SISMMUAMwegenUebmmsung 
er Funktionen eines Oberappellations-Gerichts für dieses Fürstenthum an das K. Württember- 
gische Ober-Tribunal betreffend. 
!nr’“m2 im August 1843 die Zeit abgelaufen war, auf welche der zwischen der Krone 
tio ember und dem Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen wegen Uebertragung der Funk- 
9 une Oberappellations-Gerichts für dieses Fürstenthum an das K. Warttembergische 
ribungl im Jahr 1824 abgeschlossene Vertrag (Reg.Blatt S. 766) letztmals verlängert
	        
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