Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 13. d. M. die 
von dem Fürsten Erbland-Postmeister beabsschtigte Pensionirung des Postmeisters Baader 
in Tuttlingen genehmigt, und » « 
verUebertkagungvesbiedukcherledigtenPostbaltereiiundPost-Erpeditions-Dienstk9« 
Johann Jakob Baader zu Tuttlingen die landesherrliche Bestätigung gnädigst ertheilt. 
Die patronatische Ernennung des bisherigen Vikars zu Ober-Eßlingen und Lehrers an 
der Erziehungs-Anstalt in Stetten, Herrmann Herwig, zu der evangelischen Pfarrei Criß- 
penhofen, Dekanats Künzelsau, ist den 25. d. M. bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Die Verbesserung einer Unrichtigkeit in den „Vorschriften für Pfleger“ betreffend. 
Da in dem K. 27 der mittelst Verfügung vom 26. Juni 1845 (Reg. Blatt S. 425 a1 
bekannt gemachten revidirten „Vorschriften für Pfeger“ die Worte 
„oder wenigstens anderthalbfachen“ 
(Reg. Blatt S. 453, Linie 2 von unten) durch ein Versehen aufgenommen worden und som 
als nicht vorhanden zu betrachten sind; so wird solches zur Richtigstellung dieser Vorschriftr“ 
andurch veröffentlict. 
Stuttgart den 16. Juli 1844. prieser. 
8) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend eine Veränderung in der Classen-Eintheilung der Gemeinde 
Ober-Eßlingen, Oberamts Eßlingen. g 
Nachdem die Gemeinde Ober- Eßlingen, Oberamts Eßlingen, in Folge der — de 
der Parzellen Hegensberg und Kimmichsweiler unter den Normalstand der fuͤr eine Gemei
	        
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