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hweiter Classe erforderlichen Einwohnerzahl herabgesunken, und daher in Gemäßbeit der K.
erfügung vom 14. April 1829 von der zweiten in die dritte Classe der Gemeinden versetzt
worden ist; so wird dieses biemik öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 15. Juli 1844.
Schlaper.
b) Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung der beiden polizeilichen Beschäftigungs-Anstalten
für männliche Confinirte in eine einzige.
Nachdem Seine Königliche Majestät vurch höchste Entschließung vom 4. April d. J.
Kädig genehmigt haben, daß die polizeiliche Beschäftigungs-Anstalt für männliche Confinirte
zu Rottenburg mit derjenigen zu Vaihingen vereinigt, und dagegen zu Rottenburg eine Be-
Aftigungs-Anstalt für weibliche Confinirte eingerichtet werde; so wird dieß mit dem Anfügen
biannt gemacht, daß die Versetzung der männlichen Eingewiesenen von Rottenburg nach Vai-
ingen bereits vollzogen ist, daß hienach vie in der Bekanntmachung vom 9. December 1342
*# 8 Blatt S. 655) unter Punkt Z festgesetzte Vertbeilung der Eingewiesenen nach Bezirken
Fgfällt, und daß künftig alle männlichen Eingewiesenen vom ganzen Land in die Anstalt zu
albingen zu liefern find.
Ueber die Eröffnung der Beschäftigungs-Anstalt für Frauenspersonen zu Rottenburg wird
rächst das Erforderliche bekannt gemacht werden.
Stuttgart den 19. Juli 18.
Schlayer.
e) Bekanntmachung der im Etatsjahr 1843—44 zu Ergänzung unzureichender Schullehrer-Gehalte.
aus der Staatskasse verwilligten Beiträge.
Im Etatsjahr 1855—44 wurden nachstehenden weiteren Gemeinden und Gemeinde-
5 Sheelle, welche die gesetzlichen Gehalte ihrer Volksschullehrer nicht vollständig aufzubringen,
niedl von Seiner Majestät dem Ksnige sährliche Beiträge aus der Staatkasse
illigt, und zwar:
1) Wuxgach, K. F. Amts Wurzacchygyg 50 fl.
2) Berlichingen, O.A. Künzelasa .. 80 fl.
55) Burgberg, O.A. Heivenheim, zu bisherigen 90 fl. weitere 100 fl.
7- Wetzgau, O. A. Gmünd, zu bisherigen 27 fl. . . 10fl«