Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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hweiter Classe erforderlichen Einwohnerzahl herabgesunken, und daher in Gemäßbeit der K. 
erfügung vom 14. April 1829 von der zweiten in die dritte Classe der Gemeinden versetzt 
worden ist; so wird dieses biemik öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 15. Juli 1844. 
Schlaper. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung der beiden polizeilichen Beschäftigungs-Anstalten 
für männliche Confinirte in eine einzige. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vurch höchste Entschließung vom 4. April d. J. 
Kädig genehmigt haben, daß die polizeiliche Beschäftigungs-Anstalt für männliche Confinirte 
zu Rottenburg mit derjenigen zu Vaihingen vereinigt, und dagegen zu Rottenburg eine Be- 
Aftigungs-Anstalt für weibliche Confinirte eingerichtet werde; so wird dieß mit dem Anfügen 
biannt gemacht, daß die Versetzung der männlichen Eingewiesenen von Rottenburg nach Vai- 
ingen bereits vollzogen ist, daß hienach vie in der Bekanntmachung vom 9. December 1342 
*# 8 Blatt S. 655) unter Punkt Z festgesetzte Vertbeilung der Eingewiesenen nach Bezirken 
Fgfällt, und daß künftig alle männlichen Eingewiesenen vom ganzen Land in die Anstalt zu 
albingen zu liefern find. 
Ueber die Eröffnung der Beschäftigungs-Anstalt für Frauenspersonen zu Rottenburg wird 
rächst das Erforderliche bekannt gemacht werden. 
Stuttgart den 19. Juli 18. 
Schlayer. 
e) Bekanntmachung der im Etatsjahr 1843—44 zu Ergänzung unzureichender Schullehrer-Gehalte. 
aus der Staatskasse verwilligten Beiträge. 
Im Etatsjahr 1855—44 wurden nachstehenden weiteren Gemeinden und Gemeinde- 
5 Sheelle, welche die gesetzlichen Gehalte ihrer Volksschullehrer nicht vollständig aufzubringen, 
niedl von Seiner Majestät dem Ksnige sährliche Beiträge aus der Staatkasse 
illigt, und zwar: 
1) Wuxgach, K. F. Amts Wurzacchygyg 50 fl. 
2) Berlichingen, O.A. Künzelasa .. 80 fl. 
55) Burgberg, O.A. Heivenheim, zu bisherigen 90 fl. weitere 100 fl. 
7- Wetzgau, O. A. Gmünd, zu bisherigen 27 fl. . . 10fl«
	        
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