Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Regierungs-Blatt 
für das 
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Königreich Württemberg. 
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Montag den 12. August 1844. 
Inhalt. 
Zönigi. Dekrete. Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst--Nachrichten. 
VLerfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Zuständigkeit der Baupolizel = Behorden in 
Beziehung auf Neubauten. Bekanntmachung, betressend die Dienstthätigkeit des Landiägerkorps in dem 
di Zerwaltungsjabr 18/¾/4. 
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„Qenst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 31. v. M. an 
en Ordenskanzler, dem Kommandanten des sechsten Infanterie-Regiments, Obersten v. Brand, 
ie nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, das von des Großherzogs zu Hessen und bei 
phein Königlicher Hoheit ihm verliehene Kommandeur-Kreuz zweiter Classe des Großherzog= 
en Ludwigs-Orvens anzunehmen und zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Du#ch höchste Entschließung vom 25. v. M. ist der Cameralverwalter Geßler zu Ell- 
ngen seinem Ansuchen gemaͤß, wegen andauernder Kraͤnklichkeit, unter Vorbehalt seiner Wie- 
ranstellung im Falle der Genesung, in den Pensionsstand, wie auch 
d Regierungs-Kanzlist Kohler in Ulm wegen fortdauernder Kränklichkeit in den Ruhe- 
versetzt worden. 
Fua Pettne Königliche Majestät haben vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 5. d. M. den 
deniniser, Gebeimenrath v. Herdegen, auf sein Ansuchen, der Verwaltung des Finanz- 
ements enthoben und in den Ruhestand versetzt.
	        
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