Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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c) mehr specielle Kenntniß von Deutschland, Frankreich, der Schweiz und den Nieder- 
landen. (Lehrbuch von Dittenberger.) 
5) Philosopbische Kenntnf ole: 
Kii der Hauptzesetz der Pp#chologie, so wie der- L 
6) Religion: — 
christliche Sittenlehre. 
7) Arithmetik: 
a) die vier Rechnungsarten in benannten und unbenannten Zahlen; 
b) Lehre von den gewöbnlichen und Decimalbrüchen; 
I0) die vier Rechnungs-Arten mit Buchstaben; 
40 die vier Rechnungs-Arten mit Potenzen; 
#.) das Ausziehen der Quadrat= und Kubik-Wurzel; 
I.) Verhältnisse und Proportionen und ihre Anwendung auf die Regel de tri; 
2) Gleichungen des ersten und zweiten Grades. 
6 8) Gedmettrie: 
a) ebene Geometrie (die vier ersten Bücher von Legendre); 
b) Stercometrie, Lehre von den Ebenen, den körperlichen Winkeln und von den Polvedern 
(fünftes und sechstes Büsn von Legendre); 
6) Aufnehmen mit dem Meßtisch und einem Winkelmesser. 
9) Zeichnen: 
Freihandzeichnen bis einschließlich der Köpfe. 
Diejenigen Bewerber, welche bei der Artillerie einzutreten wünschen, werden neben 
ilsen allgemeinen Anforderungen noch Hneciell geprüft in: 
1) Arithmetik: 
der Lehre von den Progressonen und Logarithmen. 
2) Geometrie: 
der ebenen Trigonometrle, und der beschreibenden Geometrie. 
3) Physik und Chemie: 
den Elementar= Kenntnissen. 
In allem Uebrigen wird sich auf die Verordnung vom 23. December 1812 (s. Reg.Blatt 
7. Januar 1843) bezogen. ç 
Stuttgart den 21. August 1844. Graf v. Sontheim. 
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