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mäßig zu melden. Der Dekanatsbezirk begreist 19 Pfarrorte mit 27,620 Zugehörigen;
Amtsstadt Nagold zählt 2400 evangelische Kirchengenossen. Das nkommen der Stelle a-
berechnet sich zu 1200 fl. in Preisen des Sportelgesetzes.
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Kuchen, Dekanats Geißlingen, welche L
Kirchengenossen zählt und mit einem verwandelten Einkommen von 1089 fl. verbunden 7½
haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig zu
melden. —-
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Dapfen, Dekanats Münsingen, welche
450 Kirchengenossen zählt und mit einem verwandelten Einkommen von 1064 fl. verbunden
ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu
melden. . «
5) Die Bewerber um die Pfarrei Bickelsberg, Dekanats Sulz, haben sich binnen viet
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die Zahl der Kirchen“
genossen beträgt in Bickelsberg 628, in dem Filial Brittheim, wo an jedem Sonn= un
Festtage zu predigen, im Winter alle vierzehen Tage, im Sommer alle drei Wochen eint
Wochenkatechisation zu halten, eine Schule zu besorgen und alle Casualien zu versehen sind/
340. Bei dem in Preisen des Sportelgesetzes auf 1019 fl. berechneten Einkommen wird vit
Verwandlung nach den von der Oberkirchenbehörde zu treffenden Bestimmungen vorbehalten.
6) Die Bewerber um die Parrei Erligheim, Dekanats Besigbeim, welche 815 Kir-
chengenossen zählt und mit einem in Preisen des Sportelgesetzes auf 635 fl. berechneten Ein-
kommen verbunden ist, dessen Verwandlung, wenn solche vorgenommen werden wollte, v
Oberkirchenbehörde vorbehalten wird, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelis en
Consistorium vorschriftmaͤßig zu! melden.
7) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Heilbronn zu besetzende Altuarssiellt
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Neckarkreises vorschrift-
mäßig zu melden.
8) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Gaildorf zu besetzende Aktuars
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Jartkrei.
ses zu melden.
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Gedruckt bei G. Hasselbrinke.