Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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heilen hat. In Plieningen hat der Helfer die Trauungen zu vollziehen, der Pfarrer aber die 
Proklamationen zu besorgen; bei den Taufen haben beide Geistliche nach Wochen abzuwechseln, 
die Beerdigungen und die Ertheilung des Confirmandenunterrichts richten sich nach dem beicht- 
väterlichen Verhältnin In die Geschäfte an den Schulen und an dem Rettungshause zu 
lieningen haben sich beide Geistliche zu theilen. Wegen Führung der Kirchenbücher wird die 
Gestsetzung einer Geschäftsabtheilung vorbehalten. Die übrigen Parochialgeschäfte zu Plieningen 
legen dem Pfarrer ob. Uebrigens bleibt es dem Conststorium vorbehalten, nach den sich er- 
gebenden Erfahrungen in der Geschäftsabtheilung zwischen beiden Geistlichen Aenderungen vor- 
junehmen. Das verwandelte Einkommen, welches in Geld, Naturalien und (bei der Parrei) 
in Guͤtergenuß besteht, ist bei der Pfarrstelle auf 1270 fl., bei der Helferstelle auf 650 fl. nebst 
fl. Entschädigung für Hausmiethe, berechnet. " "% 
2) Die Bewerber um das Diakonat in der 2664 Einwohner zählenden Oberamtsstadt 
eidenheim, mit welchem ein Einkommen von 692 fl. in Preisen des Sportelgesetzes 
verhunden ist, wobei die Verwandlung einiger Einkomnenstheile der Oberkirchenbehörde vor- 
be alten wird, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift- 
naͤßig zu melden. · . 
.3)DieBewerberumdie Pfarrei Neckargröningen, Dekanats Ludwigsburg, welche 
Kirchengenossen zählt und mit einem Einkommen von 712 fl. in Preisen des Sportel- 
ebes verbunden ist, dessen Verwandlung, nebst den biezu führenden Maßregeln, der Ober- 
ki enbehörde vorbehalten wird, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Con- 
Forium vorschriftmäßig zu melden. " - 
4) Die Bewerber um die Pfarrei Seeburg, Dekanats Urach, welche im Mutterorte 
on, in dem Filial Rietheim 316 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei 
em evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. Neben den Pfarrgeschäften in 
eeburg hat der Pfarrer in Rietheim an jedem Sonntage, alle drei Wochen mit angehaͤngter 
atechisation , zu predigen, sechsmal jährlich das heilige Abendmahl, nach vorangegangener 
b0nbereitungs= Predigt und Beicht, auszutheilen und alle Casualien zu versehen. Das Ein- 
men ist, neben 30 fl. Reiseaufwand wegen des Filials, von wo auch dem Pfarrer zu 
inen amtlichen Verrichtungen jedesmal ein Pferd zu stellen ist, auf 600 fl. in Preisen des 
undilgesches berechnet. Im Falle des Wegfallens einiger in Verhandlung begriffener Ein- 
mnenstheile hat der Pfarrer die Vergütung nach dem Competenz-Anschlage angusprechen. 
Es werden wieder besetzt werden: , »·,, « 
5) die erledigte katholische Pfarrei Weilheim, Oberamte Tuttlingen, Dekanats Wurm- 
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