Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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3) Die Bewerber um das in zweiter Besoldungsklasse stehende Oberamt Brackenheim 
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Reglerung des Neckarkrei- 
ses zu melden. 
4) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgt- 
richte Riedlingen haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshof in Ulm 
zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Revierförsters zu Baier bronn, Forsl- 
amts Freudenstadt, mit welcher die Besoldung ersier Klasse verbunden ist, werden aufgefordert, 
binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
6) Die Bewerber um die bei dem Cameralamt Horb erledigte Buchhaltersstelle haben 
sich binnen drei Wochen bei dem dortigen Cameralverwalter vorschriftmäßig zu melden. 
Am 16. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat August d. J. ausgegeben worden.
	        
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