Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Am 15. d. M. erhielten der von dem Fürsten v. Thurn und Taxis zur Katharina- 
Kaplanei Herbertingen patronatisch ernannte Geistliche Lorenz Gebhard, Pfarrverweser in 
Tannau, Dekanats Tettnang, und 
der von dem Grafen Cajetan v. Bissingen-Nippenburg in Schramberg zur Parrei Lau- 
zuni patronatisch ernannte Parrverweser Eduard Buhl daselbst die landesherrliche Be- 
ätigung. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Termin zu Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz-Referendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendäre zweiter Klasse, welche in Gemäsheit der K. Verordnung 
vom 25. April 1839 sich zu der bevorstehenden zweiten Diensiprüfung gemeldet und nach er- 
solgter Zulassung zu derselben ihre Probe-Arbeiten rechtzeitig übergeben haben, werden hiermit 
benachrichtigt, daß ihre Prüfung demnächst bei der Justiz-Prüfungs-Commisston zu Stuttgart in 
zwei Abtheilungen vorgenommen werden wird. 
Die ersie Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Gmelin, von Ludwigsburg, 
Heß, 
Klett, 
Nast, " 
Stettner; 
die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Gmelin, von Reutlingen, 
Göz, 
Ludwig, 
Ruoff, 
Sigel.
	        
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