Schweine, Jiegen, rohe Haͤute und andere unverarbeitete Bestandtheile von solchen Thieren
an der Graͤnze mit unnachsichtlicher Strenge in Anwendung zu bringen, sondern auch im In-
nern des Landes auf Alles, was zu Verhütung einer Ansteckung durch eingebrachte Waaren
u. dergl. dienen kann, ihre Anfmerksamkeit zu richten und zu Handhabung der nöthigen Maaß-
regeln die Landjäger und die örtlichen Polizei-Offizianten in angemessener Weise zu instruiren.
Stuttgart den 30. November 1844. Schlayer.
2. Israelitische Ober-Kirchenbehörde.
Bekanntmachung, das Ergebniß der ersten Dienstprüfung eines Rabbinats-Candidaten betreffend.
Zu der im Monate November d. J. von Seite der hlezu bestellten K. Commission in
Tübingen angeordnete erste Dienstprüfung der Rabbinats-Candidaten ist ·
Adolph Schwarz, von Rexingen, O. A. Horb.
zugelassen und für befähigt erklaͤrt worden.
Stuttgart den 11. November 1844. Steinhardt.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte in der zweiten Besolungsklasse stehende Oberamts=
Richtersstelle in Geislingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtsofe in
Ulm zu melden.
2) Die Bewerber um die Pfarrei Gamesfeld, Dekanats Blaufelden, welche 483
Kirchengenofsen zählt und mit einem auf 960 fl. in Prelsen des Sportelgesetzes (abzüglich von
dem Besoloungs-Verbesserungsfonds zugewiesenen 40 fl.) berechneten verwandelten Einkommen
verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conftstorium vorschrift-
mäßig zu melden.
3) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle zu Königsbronn, Reviers Zang,
Forsts Heidenheim, haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des Jarkkreises
vorschristmäßig zu melden.
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Am 16. November find die Rechts-Erkenntnisse vom Monat September d. J. ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.