Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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der künftige Pfarrer nach den Bestimmungen der Oberkirchenbehörde jederzeit gefallen zu lassen 
bat, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die Pfarrei Thieringen, Dekanats Balingen, welche im Mut- 
terorte 1172, in dem 2 Stunden entfernten Filial Oberdigisheim, woselbst an allen Sonn- 
Fest= und Feiertagen Previgten, sodann abwechselnd mit dem Mutterorte Katechisationen und 
alle Casual-Gottesdienste zu halten sind 1048 Kirchengenossen zählt und mit einem verwandel= 
ten Einkommen von 90063 fl., abzüglich von 50 fl. Reisekosten-Entschädigung verbunden ist, baben 
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Berwerber um die Pfarrei Grimmelfingen, Dekanats Ulm, welche 227 Kir- 
chengenossen zählt und mit einem in Preisen des Sportelgesetzes auf 650 fl. berechneten Ein- 
kommen verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vol- 
schriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um vie Parrei Täbingen, Dekahats Balingen, welche im Orte 
selbst 587 Kirchengenossen zählt und wohin außerdem die evangelischen Einwohner mehrerer 
katbolischen Orte des Oberamts Nottweil zugetheilt sind, haben sich binnen vier Wochen bei 
dem evungelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen dessen Verwand“ 
lung gegenüber von dem künftigen Pfarrer vorbehalten wird, ist zu 687 fl., in Preisen des 
Sportelgeseges, berechnet. 
Es wird besetzt werden: 
5) die mit dem Dekanatamr verbundene Pfarrstelle Amrichshausen, Oberamts Kün- 
zelsau, welche im Pfarrort 267 und in sieben außerordentlichen Filialien 50 Parrgenossen 
zählt, und ein in Gütergenuß, Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoloungen und Ge- 
bühren bestehendes reines Einkommen von 1384 fl. gewährt. Falls vie Herstellung von Oeco- 
nomie-Gebäulichkeiten die Bestellung eines Provisorium erforderlich machen sollte, so hat sich 
der zu ernennende Pfarrer solches bis zu dem ihm rein bevorbleibenden Betrag von 1200 al 
gefallen zulassen. Die Bewerber um diese Stelle baben sich binnen vier Wochen bei dem K. 
katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die, obersie Lehrstelle an der nieveren Realschule in Ludwigsburg, womlt ein Ge- 
halt von . (jedoch keine Amtswohnung) und die Verpflichtung zu wöchentlich 30 Unter- 
richtsstunden verbunden, ist in Erledigung gekommen und es haben sich die Bewerber innerhalb 
drei Wochen bei dem K. Studienrathe, vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines Reallehrers in Wild- 
berg, mit einem Einkommen von 600 fl. neben freier Wohnung und mit der Verpflichtung 
zu 30 wöchentlichen Unterrichtsstunden, haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Studien= 
rathe zu melden.
	        
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