Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

565 
56. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
„U„w W den 24. Derember 1844. *r3'" 
Inbalkl. 
.-VDA 
— — — 
Königl. Delrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betrefsend einige Abänderungen der Medikamenten-Tare. 
(Mit einer Beilage.) 
1. Unmitttelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
I1I1. Berfügungen der DOepartements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend einige Abänderungen der Medikamenten-Tare“). Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen periodischen Revision der Tarxe der Arzneimittel wird 
zu Folge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 18. d. M. Nach- 
stehendes verfügt: 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe gelten, bis auf Weiteres, die beige- 
sügten Preis-Bestimmungen. " « « 
2) Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der revidirten Medikamenten-Taxe 
vom 23. Juli 1831 (Reg. Blatt S. 305 ff.). und, soweit diese nicht Ziel und Maas 
geben sollte, der ältern Tare vom Jahre 1755. · 
Die neuen Preis-Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1845 in Wirksamkeit, und 
die Behörden haben über deren Befolgung mit Ernst zu wachen. 
Stuttgart den 20. December 1844. Schlaper. 
?) Anmerkung. Von gegenwärtiger Verfügung find wegen des Bedürsnisses der Apotheker mehr Abdrücke, als 
gewöhnlich gemacht worden, und kann vas Eremplar um den Pris von drei Kreuzern det der Erxpedition 
des Regierungs-Blattes abgelangt werden.
	        
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