Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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8)  Der  Departements  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.
Der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.

Verfügung,  betreffend  die  Erhöhung  des  Kostpreises  für  die  Gefangenen  bei  den  Bezirksstellen.

Da  das  Sinken  der  Fruchtpreise  nicht  in  dem  zur  Zeit  der  Ministerial-Verfügung  vom
20.  September  d.  J.  (Reg.  Blatt  S.  716)  in  Aussicht  gestandenen  Maaße  eingetreten  ist;
so  will  man  den  auf  tägliche  15  Kreuzer  festgesetzten  Kostpreis  für  die  Gefangenen  bei  den
Bezirksstellen  vom  1.  Januar  1854  an  um  1  Kreuzer,  mithin  auf  tägliche  15  Kreuzer  erhöht
bhaben;  was  hiemit  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart  den  30.  December  18“3.  Prieser.  Schlapyer.  Herdegen.

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C)  Des  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Des  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Verleibung  des  erblichen  Adelstandes  an  den  General-Major  v.  Meisrimmel.

Seine  Königliche  Majestät  haben  gnädigst  geruht,  durch  allerhöchste  Entschließung
  vom  8.  October  d.  J.  allerböchst  Ihrem  General-Major  v.  Meisrimmel  den
erblichen  Adelstand  des  Königreichs  zu  verleihen.

Siuttgart  den  29.  December  18  5.  Berolvingen.

1)  Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministerium  des  Innern.
Verfügung,  betreffend  die  Aufnahme-Prüfungen  der  Forstzöglinge  in  die  Lehr-Anstalt  zu  Hohenbeim.

Gemäß  Königlicher  Entschließung  vom  20.  d.  M.  wird  hinsichtlich  der  Aufnahme-Prüfung
ber  inländischen  Forstzöglinge  in  die  Lehr-Anstalt  zu  Hohenheim,  unter  theilweiser  Abänderung
der  bisherigen  Einrichtung,  verfügt:

Inlänper,  welche  als  Forstzöglinge  in  die  Schule  in  Hohenheim  eintreten  wollen,  haben,
sofern  sie  nicht  die  akademische  Vorprüfung  erstanden  haben,  einer  für  den  Zweck  der  Aufnohme
zu  verapstaltenden  besonderen  Prüfung  über  den  Besitz  genügender  Kenntnisse  in  der  Muttersprache,
  der  MArithmetik  und  der  ebenen  Geometrie  sich  zu  unterwerfen.

Diese  Prüfung  wird  jedes  Jahr  von  der  Centralstelle  des  landwirthschaftlichen  Vereins
angeordnet  werden  und  regelmäßig  sechs  Wochen  vor  der  Aufnahme  in  Hohenheim  Statt  finden.

Stuttgart  den  22.  December  18“5.  Schlaper.