Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Christliche  Kirchengeschichte,  zweiter  Theil,  in  acht  wöchentlichen  Stunden,  täglich
  von  11—12  Uhr  und  Montag,  Mittwoch  und.  Freitag  von  4—5  Uhr,  Prof.  Dr.  Hefele.

Archäologie  des  christlichen  Cultus  in  zwei  bis  drei  wöchentlichen  Stunden,
Derselbe.

Christliche  Apologetik,  täglich  von  10—  11  Uhr,  Prof.  Dr.  v.  Drey.

Dogmatik  (Fortsetzung),  in  zwei  Abtheilungen,  täglich  von  9—10  und  von  3—4  Uhr,
Prof.  Dr.  Kuhn.

Metaphysik  ver  Moral  am  Montag  und  Freitag  von  2—3  Uhr,  Prof.  Schimele.

Zweite  Hälfte  der  Pastoraltheologie  (Liturgik  und  Privatseelsorge),  wöchentlich  fünfmal
  um  8  Uhr,  Prof.  Gehringer.

Pädagogik  und  Didaktik  (Fortsetzung),  in  Verbindung  mit  der  Erklärung  der  in
Württemberg  bestehenden  Schulgesetze,  in  zwei  bis  drei  wöchentlichen  Stunden,  Oberkirchenrath
  Schott,  Direktor  des  Wilhelmsstifts.

G.-Rechtswissenschaft.

Encyclopädie  der  Rechtswissenschaft  wird  vier  bis  fünfmal  wöchentlich  in  noch
zu  bestimmender  Stunde  vortragen  Prof.  Dr.  Bruns.

Rechts=  und  Staats-Philosophie  viermal  von  7—8  Uhr,  Prof.  Dr.  Köstlin.

Institutionen  des  römischen  Rechts  sechsmal,  Prof.  Dr.  Hepp.

Dieselben,  sechsmal  von  11—12  Uhr,  nach  Mühlenbruchs  Lehrbuch  der  Institutionen,
Prof.  Dr.  Bruns.

Der  Pandekten  erster  Theil  wird  vorgetragen  nach  Mühlenbruch  (octrina  Pandeclarum
  täglich  um  9  und  11  Uhr  und  zweimal  wöchentlich  um  3  Uhr  oder  zu  einer  andern
paßlichen  Stunde,  von  Prof.  Dr.  v.  Schrader.

Dieselbe  Vorlesung  nach  einem  Grundrisse  und  mit  fortlaufender  Rücksicht  auf
v.  Vangerows  Leitfaden  täglich  um  9  und  11  Uhr  von  Prof.  Dr.  Warnkönig.

Der  Panvdekten.  zweiter  Theil  in  sieben  bis  acht  Stunden  von  11—12  Uhr  und  ein
bis  zweimal  von  9—10  Uhr,  Prof.  Dr.  Mayer.

Innere  Geschichte  ves  römischen  Rechts  in  fünf  Stunden  um  4  Uhr,  von  Prof.
Dr.  Mayer.

Das  deutsche  Privatrecht,  nach  seinem  Grundriß,  zweite  Ausgabe,  und  Mittermaiers
  Grundsätzen  sechsmal  von  10—  11  Uhr  wird  lehren  Prof.  Dr.  Michaclis.