Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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vermöge pöchster Entschließung vom 16. d. M. den Oberst-Stallmeister, Kammerberrn 
v. Taubenheim, der ferneren Besorgung der Geschäfte der Hof-Theater-Intendanz, unter 
Bezeugung Höchst-Ihrer Zufriedenheit mit seinen dießfälligen Dienstleistungen, gnäoigst zu 
entheben, und sofort 
vem seitherigen Großherzoglich Olvenburgischen Hof-Theater-Intendanten v. Gall die 
Intendanz Höchst-Ibres Hof-Theaters zu übertragen geruht. 
Die von ver freiherrlich v. Ellrichshausen'schen Patronatberrschaft auf die Rfarrei Assum- 
stadt, Dekanats Neuenstadt, dem Verweser verselben, Gustav Adolxh Bilfinger ertheilte 
Nomination ist unter dem 31. v. M. bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Austritt eines Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts-Consulent Dr. Pfizer zu Stuttgart auf die Ausübung der Rechts- 
Praris bis auf Weiteres verzichtet hat; jo wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 8. April 1846. Prieser. 
B) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Abzugofreiheit gegenüber von dem Königreiche Belgien. 
Da in Folge eines unter dem 25. November v. J. geschlossenen Staatsvertrags, worüber 
die Ratifikationen am 7. d. M. zu Frankfurt a. M. ausgewechselt wurden, von der K. 
Württembergischen und der K. Belgischen Regierung die Erhebung des Abzugs und der Nach- 
steuer gegenseitig aufgehoben und dabei bestimmt worden ist, daß die vießfällige zwischen 
beiden Regierungen abgeschlossene, vom Tage der Auswechslung in Kraft und Wirksamkeit
	        
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