224
II. Verfügungen der Departementé.
Des Departementsk des Innern.
1. Der Regierung des Donankreises.
Bekanntmachung des Ergebnises der nitderen Dienstrrüfung im Departement
Bei der am 15. 16. und 18. d. M. von der Prüfungs-Commission der K. Regierung
des Donaukreises vorgenommenen niederen Dienstprüfung für das Departement des Innern
stnd nachbenannte Candidaten zu Bewerbung und Uebernahme der im F. 7 der K. Verord-
nung vom 10. Februar 1837 bezeichneten Stellen für befähigt erkannt worden:
1) Rudolph Herbst, von Bissingen, Oberamts Ulm.
2) Franz Carl Ignatz Lin dner, von Tübingen.
3) Christoph Schilling. Schultheiß von Felostettten, Oberamts Münsingen.
4) Johann Adam Wein heimer, von Ebingen, Oberamts Balingen.
5) Christian Eduard Weitzel, von Göppingen.
Ulm den 18. April 1846. Schmalzigaug.
2. Des K. katholischen Kirchenrath#e#.
Bekanntmachung, die Dienstprüfung der katholischen Schulmeister und Lehrgehülfen betreffend.
Im Laufe dieses Jahrs werden zwei Prüfungen der Lebrgehülfen für Schuldienste
(Anstellungsprüfung) und eine Prüfung der Schulmeister, welche eine Beforderung nachsuchen
wollen (Beförderungs-Prüfung), abgehalten werden.
Die erste Prüfung der Lebrgehülfen für Schuldienste wird am 211. Juni, die zweite im
Oktober, an den später zu bestimmenden Tagen, statt finden; der Termin für die Beförde.
rungs-Prüfung aber noch besonders bekannt gemacht werden.
Die Schulmeister, welche die Besörrerungs-Prüfung erstehen, und die Lehrgehülfen,
welche zu der im Juni abzuhaltenden Prüfung zugelassen werden wollen, haben sich spätestens
bis zum 20. Mai zu melden. Die Melvungseingaben find genau nach der Verordnung vom
21. März 1821, K. 17 und 24 (Reg. Blatt S. 124 und 126) einzurichten.
Stuttgart den 24. April 1846. Linden.
3. Der General Direktion der K. Würrttembergischen Posten.
Bekanntmachung, die Ermäßigung der Taren bei dem Correspondenz-Verkehr mit Frankreich betreffend.
Nachdem mit der Königlich Französischen Ober-Postbeborde im Interesse des Verkebrs
eine weltere Ermäßigung der seit dem 1. Jannar 184) bestebenden beiderseitigen Portosatze