Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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großen  und  unter  erschwerenden  Umständen
  verübten  Hausdiebstabls,  ferner  wegen
  Vaglrens  und  Angabe  eines  falschen
  Geburtsorted,  neben  Zuscheidung
leiner  Arrest-,  Azungs=  und  Unter  suchungs-Kosten
  und  Verfuͤllung  in  den

Ersat  des  erweislich  gestifteten  Schadens,

  zu  einer  zehnmon  allichen

Festungs-Arbeitsstrafe.

Am  15.  Mal  wurde:

6.  auf  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Kirch-He#m
  state  gehabte  Untersuchung:

a)  Plazenz  Messer  schmid,  von  Gmünd,
wegen  des  mit  dem  abwesenden  Lukas
Spe#uringer  zu  Döchingen  verübten
Kirchendiebstehls,  sodann  wegen  des  zu
Lautrach  in  Genossenschaft  veräbten  Einbruchs
  und  der  auf  dem  Schashause
zu  Wiesenstaig  verübten  Gewaltihä#gkeit,
  ferner  wegen  durch  unterlassene  Ver-Finderung
  begönstigter  Körperverletzung
und  Diebstahls,  endlich  wegen  frecher
Lägen  und  respektlesen  Benchmens  gegen
  die  Untersuchungs-Bebbrde,  unter
Verurtheilung  zum  Schadens-Ersas,
mit  einer  Fettungs-  Arbeitsstrafe  von
drei  Jahren  und  zwel  Monaten
belegt;

5)  gegen  Franz  Joseph  Mund,  von

Unterbkbingen,  gegenwärtig  wegen  dritter

  Desertion  Festungssträfing  und

aus  dem  Militär  aulgestoßen,  wegen
gleicher  mie  Vinzenz  Messerschmid  auf
dem  Schafpause  zu  Wlesenstalg  verübter
  Gewaltthaͤtigkelt,  beguͤnstigter  Koͤrperverletzung
  und  Diebstahl,  dam  Cencubinat#s,
  ein  Zusatz  von  slebenme-=natlicher
  Festungs-Arbeitostrafe  erkannt
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c)  Maria  Anna  Straub,  von  Wiesenstaig,

  wegen  nachgefolgter  Theilnahme
an  dem  Kirchendiebstahl  zu  Daͤchingen,
dann  wigen  frecher  Luͤgen  vor  Gerlcht,
mit  vierzehnybchiger  Zuchthausstrafe
  zu  Markgröningen  belegt;  bei
Pmtlichen  Inquisten  sich  jedoch  ein
kerneres  Straf-Erkenmniß  vorbehaltem
wenn  nach  Belfahung  des  entnichenen
Scheuninger  und  Cons.  sich  eln  höherex
  Reat  durch  dle  fonach  zu  führende
Untersuchung  gegen  sie  ergeben  sollte,
und  das  Erkenmulß  über  die  Umtersuchungs-
  -Kosten  noch  ausgesetzt;

9.  der  provisorische  Correctionair  Jobann

Georg  Manz,  non  Hundersingen,  Oberamts

  Medlingen,  wegen  wiederholten

Vagirens,  auch  kleinen  einfachen  und
ersetzten  Diebstahls,  neben  Zuscheldung

der  dürch  Fie  gepflogene  justizmäßige

Untersuchung  aufgegangenen  Kosten,  zu
einer  sech  omonatlichen  Neklusion  in