Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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festgesetzt, und wird nach Umständen noch auf den folgenden Tag ausgedehnt werden. Zu 
derselben sind Livius, Tenophons Memorabilien und Jakebs Attika mitzubringen. 
Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung welche genau nach den Bestimmungen 
der Verordnung vom Jahr 1820 (Reg.Blatt Nr. 19) einzurichten und namentlich mit den 
erforderlichen Studien= und Sittenzeugnissen zu begleiten find, müssen spitestens amersten 
August bei dem K. Studienrath eingegeben seyn. 
IV. Die Prufung für die Aufnahme in den höhern katholischen Convikt (das 
Wilhelmsstift) in Tübingen, so wie für die Zulassung zum Studium der katholischen 
Theologie außerhalb desselben wird am Montag den 21. September und in 
den folgenden Tagen in dem K. Gymnasium in Ehingen Statt finden. Zu derselben. 
find Cieero de Otklilis. die Platonischen Dialogen, Phädon uno Kriton und eine bebräische 
Bibel mit zubringen. 
V. Die Conkursprüfung für die Aufnahme in das höhbere evangelische Semi- 
nar zu Tübingen, vesgleichen die Prüfung für rie Ermächtig un g zum Stu- 
dium der evangelischen Thbeologie außerhalb desselben beginnt am Dienstag den 
29. September und wird in den beiden nächstfolgenden Tagen fortgesetzt. 
Zu derselben sind Tacilus Cicero de Oflicii. Platons Eutyphron, Phädon und 
Kriton, veßgleichen eine hebräische Bibel mitzubringen. 
Die Bittschriften um Zulassung zu dieser Prüfung sino spätestens bis zum 31. Ju- 
lius bei dem K. Studienrathe einzugeben; und es sind denselben, sofern sie auf die Auf- 
nahme in das evangelische Seminar gerichtet sind, in Beziehung auf die physische Taug- 
lichkeit der Bewerber nicht blos die schon bisber gestellten besondern Fragen, sondern es ist 
aauch vie allgemeine Frage: ob nicht in Hinsicht auf die physischen Verhältnisse des betref- 
senden Schulers Grund zu der Besorgniß, daß er für den Beruf eines Geistlichen dereinst 
nicht taugen werde, vorhanden sey, zu beantworten und beziehungsweise bierüber das Zeug- 
niß des Oberamts-Arztes beizubringen. 
Die Prüfungen Nr. I. II. II. u. V. werden in Stuttgart vorgenommen. 
Stuttgart den 30. Mai 1846. Knapp. 
Dienst-Erledigungen. 
1) An der obern Abtheilung des Gymnastums in Stuttgart ist eine Professur in 
Erledigung gekommen, mit welcher die Verpflichtung zum Unterrricht in der lateinischen und 
griechischen Literatur, so wie in der Geschichte, und ein Gehalt von 1200 fl. verbunden ist. 
Die Bewerber um dieselbe haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Studienrathe vor- 
schriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um vie in der ersten Besoldungsklasse stebende Revierförstersstelle 
zu Plüderhausen, Forsts Schorndorf, haben sich binnen vrei Wochen bei der Finanzkam- 
mer des Jartkreises vorschriftmäßig zu melven. 
" Berichtigung. 
In der Rummer 29 des Regierungs-Blatts vom 4. Juni 1846, S. 258 binie 6 von unten ist anstatt: 
Kupp, Otto Heinrich, zu lesen: Rupp, Otkto Heinrich. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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