Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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d) Die Unterzeichnung kann vom 6. Juli 1846 an bei der Staatsschulden-Zablungs- 
kasse in Stuttgart, und bei allen inländischen K. Cameralämtern und Oberamts- 
pflegen gemacht werden; sie wird geschlossen, sobald die Summe von sechs Millionen 
Gulden in den oben genannten Raten gedeckt ist. " 
Stuttgart den 26. Juni 13846. 
Von Oberaufsichts wegen: Das Prästdium des stänvischen Ausschusses: 
der Finanz-Minister, der Präsidem der Kammer der Abgeordneten, 
Gärttner. Kanzler C. G. Wächter. 
1) Verfügung, vorstehende Bekannrmachung betreffend. 
In Beziehung auf vorstehende Bekanntmachung werden die K. Cameralämter und die 
Oberamtspflegen angewiesen, den binsichtlich der Anlehens-Unterzeichnungen und Einzahlungen 
Man sie ergehenden Aufforderungen der Staatsschulden-Zablungskasse bereitwillig zu entsprechen; 
sodann insbesondere den künftigen neuen Staatsgläubigern (nach Plt. 3 der Bekannmachung) auf 
Verlangen ihre Zinse zu bezahlen, wobei sich, was die Coupon= betrifst, nach der in der diesseitigen 
Bekanntmachung vom 24. Juni 1843, Punkt 3 (Reg. Blatt S. 420) gegebenen Vorschrift zu 
achten ist. Diejenigen Cameralämter, welche mit der Staatsschulden-Zahlungskasse nicht in 
unmittelbarem Geldverkehr stehen, haben die bezahlten zinse, für Rechnung derselben, mit 
der Staatshauptkasse zu vergleichen. 
Stuttgart den 26. Juni 1846. Gärttner. 
Dienst-Erledigungen. 
I) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Wittendorf, Dekanats Freuvenstadt, 
welche im Mutterorte 559 und in den Filialien Oberbrändi und Romsgrund 141 Kirchen- 
genossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschrift- 
mäßig zu melden. Das verwandelte Einkommen derselben ist in Preisen des Sportelgesetzes 
auf 8395 fl. berechnet. 
2) Die Bewerber um die Pfarrei Wangen, Dekanats Cannstatt, welche 1420 Kir- 
chengenossen zählt und mit einem auf 799 fl. berechneten Einkommen verbunden ist, dessen 
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