Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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36. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Donnerstag den 23. Juli 1846. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrschten. 
Verfügungen der Departements. Verleihung der silbernen Verdienst--Medaille an den Oberamtsdiener 
Bauer. Verleihung der silbernen Civil-Verdienst- Medaille an die katholischen Schulmeister Bosch in Walod- 
see und Walser in Michelwinnenden, desselben Oberamts. — Verleihung der silbernen Civil-Verdienst-Me- 
daille an den Schultbeißen Aberle von Rottum. . Verfügung, die dießjährige Feier des landwirkhschaft- 
lichen Festes in Cannstatt betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents an 
den Schlosser Johannes Keinatb auf eine von ihm vorgelegte, zum Abschneiden stärkerer Baumzweige und 
Gesträuche bestimmte Scheere. Bekanntmachung der im Etatojahr 1845 —146 zu Kirchen-, Pfarr- und 
Schulhaus-Baukosten aus der Staatskasse bewilligten Beiträge. Ergebniß der zweiten Dienstprüfung evan- 
gelischer Predigtamts-Candidaten #m Laufe dieses Sommers. 
tamte-C. » Aufruf der Bewerber für die Aufnahme als 
Regiments-Offizierszöglinge. — Bekanntmachung in Betreff der Aufnahme von Zöglingen in die Offiziers- 
Bildungs-Anstalt. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Konigliche Dekrete. 
A) Erlaubnif zur Annabme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 15. d. M. dem Lieutenant in der 
K. Leibgarde zu Pferd, Prinzen Herrmann von Sachsen-Weimar Durchlaucht, die Er- 
laubniß zu ertheilen geruht, den ihm von des Herzogs v. Sachsen-Meiningen Hoheit ver- 
liehenen Ernestinischen Haus-Orven erster Classe anzunehmen und zu tragen.
	        
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