Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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die  mit  dem  Dekanat  verbundene  katholische  Stadtpfarrei  Oberndorf  dem  Praͤceptorats-Kaplan
  Binder  in  Biberach,  sodann

durch  bhoͤchste  Entschließung  vom  17.  v.  M.  die  erledigte  Kaplanei  Thunau,  Dekanats
Tettnang,  dem  Kaplan  Baumgärtner  in  Schussenried  gnädigst  übertragen.

Vermöge  höchster  Entschließung  vom  21.  v.  M.  ist  das  Directorium  des  Königl.  Lehenraths
  dem  Geheimen-Legationsrath,  Freiherrn  F.  von  Wächter,  unter  gleichzeitiger
Verleihung  des  Titels  und  Rangs  eines  Königl.  Staatsraths  an  denselben,  und  das  Directorium
  des  Königl.  Haus=  und  Staats-Archios  dem  Geheimen-Legationsrath  von  Roser
übertragen;  der  Nath  bei  dem  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Geheime-Legationsrath
  von  Neurath,  der  seither  zugleich  von  ihm  versebenen  Kangleidirection  bei  diesem
  Ministerium  in  Gnaden  enthoben,  und  letztere  nebst  dem  damit  zu  verbindenden  Referate
  bei  dem  genannten  Ministerium  dem  seitherigen  Ober-Justizrathe  bei  dem  Königl.  Gerichtshofe
  in  Eßlingen,  Freiherrn  E.  v.  Wächter,  unter  Beförderung  desselben  zum  Geheimen-Legationsrathe,
  gnädigst  übertragen  worden.

Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  Höchste  Cntschließung  vom  22.  v.  M.
den  Hauptmann  v.  Laßberg  u#n  sechsten  Infanterie-Regiment,  seinem  Ansuchen  gemäß
wegen  Krankheit  auf  ein  Jahr  aggregirt,  ferner

vurch  pöchste  Entschließung  vom  24.  v.  M.  die  bei  der  Regierung  des  Denaukreises
in  Erledigung  gekommene  Nathsstelle  vem  Regierungs-Assessor  Hochstetter  in  Lupwigsburg,


das  Amtsdekanat  Stuttgart  dem  Verweser  desselben,  Helfer  Dettinger  zu  Stuttgart,


die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Schönstetten,  Dekanats  Heivenbeim,  dem  vormaligen
Pfarrer  Karr  von  Kocherstetten,  Dekanats  Künzelsau,  und

die  zweite  Präceptorsstelle  an  der  lateinischen  Schule  zu  Nürtingen  dem  Präceptor
Sauter  in  Güglingen  gnävigst  übertragen.

Vermöge  böchster  Entschließung  vom  25.  v.  M.  ist  der  Referendär  erster  Classe,  Kübel
  von  Tübingen,  in  die  Zahl  der  Rechts-Consulenten  aufgenommen  worden.  Derselbe
bat  Blaubeuren  zu  seinem  Wohnsitze  gewählt.

Die  von  der  Fürstlich  Hohenlohe-Langenburgischen  Patronatherrschaft  rem  PMarrer
Demmler  zu  Schäftersheim  ertheilte  Nemination  auf  vie  erlevigte  Stelle  eines  Helfers
und  Préceptors  zu  Weikersheim  ist  den  23.  v.  M.  bestätigt  worden.