Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

Gesetzsammlung
des  Furstenthums  Reuß  älterer  Linie.
W.  2.

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(Ausgegeben  den  3.  Februar  1366.)

2.  Bekanntmachung,
die  Abänderung  der  Arzneitaxe  für  das  Jahr  1866

betreffend.

Nach  der  kürglich  erschienenen,  für  die  bierländischen  Apotheker  maßgebenden
  öniglich  Preußischen  Arzueitaxe  für  das  Jahr  1866  sind  in  dem  größeren
Theile  der  Taxsähe  Abänderungen  eingetreten,  welche  vom  1.  künftigen  Monats
an  in  Kraft  treten,  während  die  bezüglich  des  Nabattes  in  der  biesigen  Apothelerordnung
  vom  10.  Juni  1859  enthaltenen  Bestimmungen,  wie  zeither  in
Geltung  bleiben.

Unter  Bezugnahme  auf  F.  21.  der  cit.  Apothekerordnung  und  unter  Verweisung
  auf  die  im  Verlage  Rudolph  Gärtners  zu  Berlin  erschienene  Königlich
Preußische  Arzucitare  für  1866  wird  dies  mit  dem  Bemerken  andurch  bekannt
gemacht,  das  den  Physikaten  Exemplare  der  gedachten  Taxe  zur  Nachachtung
zugefertigt  worden  sind.

Greiz,  am  8.  Jannar  1866.
Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung  das.
Dr.  Herrmann.

Dellm.  Kun.