Gesetzsammlung
des Furstenthums Reuß älterer Linie.
W. 2.
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(Ausgegeben den 3. Februar 1366.)
2. Bekanntmachung,
die Abänderung der Arzneitaxe für das Jahr 1866
betreffend.
Nach der kürglich erschienenen, für die bierländischen Apotheker maßgebenden
öniglich Preußischen Arzueitaxe für das Jahr 1866 sind in dem größeren
Theile der Taxsähe Abänderungen eingetreten, welche vom 1. künftigen Monats
an in Kraft treten, während die bezüglich des Nabattes in der biesigen Apothelerordnung
vom 10. Juni 1859 enthaltenen Bestimmungen, wie zeither in
Geltung bleiben.
Unter Bezugnahme auf F. 21. der cit. Apothekerordnung und unter Verweisung
auf die im Verlage Rudolph Gärtners zu Berlin erschienene Königlich
Preußische Arzucitare für 1866 wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt
gemacht, das den Physikaten Exemplare der gedachten Taxe zur Nachachtung
zugefertigt worden sind.
Greiz, am 8. Jannar 1866.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung das.
Dr. Herrmann.
Dellm. Kun.