»von golde reich ein prackenhaubt
Sah man darob erscheinen
Tzway orn von rubeinen
oo.
Zu Markterlbach in Franken findet sich ein Gzlasienster,
das Burgraf Friedrich V. (} 1398) stiftete und sein von ihm ge-
führtes Wappen aufweist. Der Schild ist geviert; im ersten
und vierten Felde erscheint das Wappen des Burggraftums
Nürnberg, der Löwe aber ohne Krone; im zweiten und dritten
Felde Zollern, von Silber und Schwarz geviere Der Hcim
trägt das gleiche Kleinod, wie es die Züricher Rolle zeigt, die
Bracke aber mit einem Halsbande verschen.
Der Schild mit der Vierung von Zollern und Nürnberg
findet sich gleichzeitig auch in einem Siegel der Katharina,
Aebtissin von St. Clara zu Hof, 1392.
Dem Sohne Friedrichs V., dem Burggrafen von Nürnberg,
Friedrich VI., wurde vom Kaiser Sigismund ı411 die Verwaltung
der arg zerrütteten Mark Brandenburg übertragen und 1415 erhielt
er den erblichen Besitz dieses Kurfürstentums.. Am 18. April
1417 erfolgte zu Konstanz die Belehnung von seiten des Kaisers.
Die Söhne des Kurfürsten Albrecht Achilles (+ 1486) teilten dessen
Erbe; Johann erhielt das Kurfürstentum Brandenburg, Sigmund
erhielt einen Teil des Burggrafentums (Bayreuth), Friedrich den
andern Teil (Ansbach). 1761 starb die Linie Bayreuth oder
Kulmbach aus, und das Erbe fiel an Ansbach oder Onolzbach.
Markgraf Alexander, der kinderlos war, trat beide Länder 1791
an das 1701 zu einem Königreich erhobene Preussen ab, das
aber beide Länder an Napoleon verlor, der sie an Bayern
weitergab. Damit ist das Wappen des Burggraftums Nürn-
berg im preussischen Wappen zu einem blossen Erinnerungs-
wappen geworden.
Der Name » Hohenzollern« (von Zollre-Hohenzollre) kam erst
um die Mitte des XIV. Jahrhunderts in Gebrauch, und zwar
bei der schwäbischen Linie, die im Besitze der Stammburg war.
1685 wurde der Name Hohenzollern auch von der fränkischen
Linie aufgenommen und im Titel weitergeführt.
Die schwäbischen Hohenzollern teilten sich mit den Söhnen
Karls I. (} 1576), der nach dem Aussterben der Grafen von
Werdenberg, 1534, mit den werdenbergischen Gebieten Sig-
maringen und Veringen belehnt worden war, in die beiden Linien
Hechingen und Sigmaringen.
Das Wappen der Grafschaft Sigmaringen zeigt uns das
Feld 46, jenes der Grafschaft Veringen das Feld 47 des grossen
Staatswappens von Preussen.
Die alten Grafen dieser Territorien waren ursprünglich
eines Stammes und lassen sich von den Grafen Altshausen
im Eritgau ableiten, deren Name bereits im Anfange des
XI. Jahrhunderts vorkommt. Das alte Stammwappen waren drei
Hirschstangen. Im Laufe der Zeit entstanden drei Linien dieses
Geschlechtes, die Grafen von Veringen mit schwarzen, die von
Nellenburg mit blauen Hirschstangen in Gold, und die Grafen
von Sigmaringen, die ursprünglich auch Hirschstangen geführt
hatten, vielleicht goldene in Rot. Die Erben der Veringen, die
württembergischen Grafen, nahmen das Wappen der Veringen
auf, worüber ein Streit sich entspann, der endlich dahin ent-
schieden wurde, dass Württemberg die Farbe behalten, Veringen
dagegen die Stangen in roter Tinktur zu führen habe.
Bei Aufnahme des Wappens von Veringen in das preussische
Staatswappen wurde leider Veringen mit Nellenburg verwechselt.
Das Wappen von Sigmaringen, der schreitende Hirsch, ist
eigentlich das bereits im Jahre 1316 nachweisbare Wappen der
Stadt Sigmaringen. Der Hirsch erscheint auf alten Darstellungen
in Gold auf goldenem oder grünem Dreiberge im roten Felde.
Als Wappen der Grafschaft wurde der Hirsch vom Grafen Karl II.,
dem Sohne Karls I., angenommen. In späterer Zeit (XVII. Jahr-
hundert) erhielt das Feld leider eine falsche (blaue) Tinktur.
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Laut Diplom Kaiser Ferdinands II. ddo. 28. März 1623
wurden beide Linien der schwäbischen Hohenzollern in den
Reichsfürstenstand erhoben. (Die fränkischen Linien besassen
diesen Rang schon seit 17. März 1363.)
Im Jahre 1695 erfolgte eine Erbeinigung zwischen den
schwäbischen und fränkischen Hohenzollern, der eine ähnliche
Abmachung bereits 1488 vorhergegangen war. Diese Erb-
einigung wurde am 30. Januar 1707 nochmals erneuert, und
nun begannen die Fürsten von Hohenzollern auch das Wappen
und den Titel des Burggraftums neu zu führen. Durch den
Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 entsagten beide Linien
ihrer Souveränität zu Gunsten der preussischen Krone; Wappen
und Titel blieben aber unberührt. Mit dem Tode des Fürsten
Friedrich Wilhelm Konstantin erlosch am 3. September 1869
die Linie Hohenzollern-Hechingen, wodurch der Name »Sig-
maringen« der weiterblühenden Linie überflüssig wurde.
Es folgt nun noch die Besprechung jener Wappenfelder
aus dem grossen preussischen Staatswappen, die sich auf Gebiete
beziehen, auf die Preussen entweder eine Anwartschaft besitzt,
oder deren Wappen zur Erinnerung weiter geführt werden.
Infolge des Erbvertrages vom Jahre 1442, abgeschlossen
zwischen Kurfürst Friedrich D. von Brandenburg und Herzog
Heinrich IV. von Mecklenburg, beanspruchte Preussen 1798 das
Recht, das mecklenburgische Wappen in seinen Schild aufzu-
nehmen. Obzwar Mecklenburg-Strelitz, als König Friedrich I.
dieses Recht realisierte, dagegen heftig protestierte, erhielt
Preussen von Kaiser Karl VI. 1712 die Bestätigung des durch
den Vertrag von 1442 erworbenen Rechtes Titel und Wappen
von Mecklenburg zu führen. Im heutigen Staatswappen erscheint
nur das Wappenbild des Hersogtums Mecklenburg allein (Feld 21),
der Stierkopf in der vor Jahren geführten Form, nämlich mit
roter Krone und silbernem Nasenringe. (Näheres über das
Wappen siehe bei Tafel X.)
Das Wappen des Fürstentums Oranien (Feld 26) wird von
Preussen wegen der Oranischen Erbschaft geführt. Orang
(Oranien) im südlichen Frankreich kam nach dem Erlöschen
seines Dynastengeschlechtes, 1530, an den Sohn der Schwester
des letzten Fürsten, Renatus von Nassau-Dillenburg, der den
Besitz 1544 seinem Vetter Wilhelm von Nassau vermachte.
Von 1570—1702 blieb Oranien im Besitze von Nassau-Oranien.
Als Wilhelm Ill. 1702 gestorben war, erhob Preussen Ansprüche
auf das Erbe, weil König Friedrich I. ein Sohn der Prinzessin
Louise von Oranien gewesen war, und dieser durch das Testa-
ment ihres Vaters beim etwaigen Erlöschen des Mannesstammes
ihres Bruders die Erbfolge zugesprochen worden war. Der Enkel
von Louisens Schwester, der Fürst von Nassau-Dietz, erhob) aber,
obwohl nicht so nahe verwandt, ebenfalls Ansprüche auf das
Erbe, weil ihm von Wilhelm Ill. dasselbe testamentarisch ver-
schrieben war. Oranien wurde aber von Frankreich als heim-
gefallenes Lehen erklärt und eingezogen, Preussen mit anderen
Gebieten (Geldern, Mörs, Tecklenburg und Lingen) entschädigt,
doch die Wappen- und Titelführıng von Oranien zugesprochen
(1713).
Der rote Schildesfuss im grossen Staatswappen wird wegen
der Regalien oder Hoheitsrechte der Krone geführt, unter
welchen der sogenannte »Blutbann«, das Recht über Leben und
Tod, das wichtigste ist. (Daher auch die rote Farbe des Feldes.)
Das Regalienfeld kam bereits unter Kurfürst Joachim I. (14991535)
in das Wappen. Ausser Preussen führen es heute noch das
Königreich Sachsen, Sachsen-Altenburg, Meiningen, Coburg-
Gotha .und Anhalt.
Die Preussischen Schildhalter, die beiden wilden Männer,
die zum erstenmale im kurfürstlich brandenburgischen Wappen
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