Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

478 
die erledigte Hall-Verwaltersstelle zu Heilbronn dem Zollverwalter Junginger in 
Langenargen, 
die erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bel der Finanzkammer des Reckarkreises dem Cameral= 
amts-Buchhalter Hoffmann in Sulz, 
die erledigte Revierförstersstelle zu Enzklösterle, Forstamts Altenstaig, dem Forstamts- 
Assistenten Kreß zu Weingarten, so wie 
die erledigte Revierförstersstelle zu Bettenreute, Forsts Weingarten, dem sorsikundigen 
Kanzlei-Assistenten Hartmann bei der Finanzkammer des Jarxtkreises gnädigst uͤbertragen 
worden. 
Sodann haben Höchstvieselben durch höchste Entschließung vom 28. v. M. dem 
zweiten Bibliothekar an der K. offentlichen Bibliothek, Professor Gfrörer, die nachgesuchte 
Entlassung von seinem Amte gnädigst ertheilt, und 
die erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bei der Regierung des Jaxtkreises dem Oberamts- 
Aktuar Baumann in Mergentheim, wie auch 
vermöge höchsten Dekrets vom 29. v. M. die erledigte Registratorsstelle bei dem Ge- 
richtshofe in Ulm dem Gerichts-Aktuar Miller in Geißlingen gnädigst übertragen. 
Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 28. v. M. 
der von dem Posthalter Grub in Illingen, Oberamts Maulbronn, nachgesuchten Enllssung. 
von dem Post-Expeottions= und Posthaltereidienste die landesherrliche Genehmigung gnädigst 
zu ertheilen geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A. Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Termin zu Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz-Referendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendäre, welche in Gemäßheit der K. Verordnung vom 25. April 
1839 sich zu der bevorstehenden zweiten Dienstprüfung gemeldet, und nach erfolgter Zulassung 
zu derselben ihre Probe-Relationen rechtzeltig übergeben haben, werden hiermit benachrichtigt, 
daß ihre Prüfung demnächst bei ver Justiz-Prüfungs-Commisston zu Stuttgart in drei Ab- 
theilungen vorgenommen werden wird.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.