Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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wenigstens Einer ein geprüfter Thierarzt seyn muß), welche die zu Markt gebrachten Perde 
in Abficht auf ansteckende Krankheit sorgfältig zu beobachten und namentlich bei dem ge- 
ringsten Vervachte vorhandenen Rotzes oder Wurmes die betreffenden Pferde genau zu be- 
sichtigen und im Falle der Bestätigung durch Vermittlung der Orts-Polizeibehörde für ihre 
alsbaldige Absonderung Sorge zu tragen haben. 
Aehnliche Vifitationen sind auch da zeitweise und unvermuthet vorzunehmen, wo viele 
Pferde, wie bei großen Bau-Unternehmungen, Eisenbahnbauten und dergl. zusammen be- 
schäftigt ind. 
8. 10. 
Ein besonders wachsames Auge haben die Polizeibehörden auf solche Pferdehändler zu 
richten, welche mit Pferden von geringerem Werth Handel treiben, und häufig Pferde, mit 
ansteckenden Krankheiten behaftet aus dem Ausland einführen und dieselben auf die Märkte 
bringen. 
8. 11. 
Die Reinigung (Desinfektion) der Stallungen, worin rotz- oder wurmkranke Pferde 
gestanden find, so wic aller Gegenstände und Geräthschaften, mit welchen solche Pferde in 
Berührung gekommen seyn können, bat unter polizeilicher Aufsicht auf nachfolgende Weise 
zu geschehen: Raufen, Krippen, Brust= und Seitenwandungen des Stalls find mit heißer 
Lauge aufs sorgfältigste abzuwaschen und sodann mit concentrirter Chlorkalk-Auflösung 
anzustreichen. 
Gleiches pat nach sorgfältig entferntem Mist bei gedieltem oder gepflastertem Boden 
zu geschehen. Bei einem ungepflasterten, nur aus Lehmerde bestehenden Boden ist die obere 
Lage ganz zu entfernen und durch trockene Erde und Sand zu ersetzen. Ein auf diese 
Weise gereinigter Stall kann, nachdem verselbe bis zur völligen Austrocknung dem Luftzug 
ausgesetzt war, von neuem wieder für Perde benützt werden. Mit dem Trinkgeschirr und 
andern derartigen Geräthschaften ist auf äbnliche Weise zu verfahren. Putzzeug, Gurten 
und Lederwerk, so weit sie noch brauchbar erfunden werden, find ebenfalls in Chlorkalk-Auf- 
lösung einzuweichen, wohl zu reinigen, und letzteres noch feucht mit Fett einzuschmieren. 
Teppiche sind in heißer Lauge zu waschen, wollene aber entweder gleichfalls mit Chlor- 
kalk-Auflösung zu behandeln oder zu walken. Das Eisenwerk, die Ketten, Trensen, Stangen 
u. s. w. sind im Feuer zu erhitzen oder letztere frisch zu verzinnen.
	        
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