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6) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle in Lorch, Dekanats Welzheim, deren
Einkommen sich auf 857 fl. belauft, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium vorschristmäßig zu melden. In der Gemeinde Lorch befinden sich 2392, und
in den Fillalien Großdeinbach und Walvhausen nebst den dazu gehörigen Parzellen 2158
Kirchengenossen. Bezüglich der zwischen dem Pfarrer und dem Helfer bestehenden Geschäfts-
abtheilung wird auf das Regierungsblatt von 1838 S. 445 verwiesen.
7) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Geradstetten, Dekanats Schorndorf, welche
1878 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 859 fl. verbunden ist,
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
8) Die Bewerber um die erlevigte Pfarrei Winzerhausen, Dekanats Marbach,
welche in vem Mutterorte und zwei Filialien, die weder Kirche noch Schule haben, 977
Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 725 fl. verbunden ist,
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
9) Die Bewerber um die erledigte katholische PRarrei Unterboihingen, Dekanats
Stuttgart, welche ein ständiges Einkommen von 808 fl. an eigenen Gütern, Zehenten, Ca-
pitalien, Besoldungen und Gebühren gewährt, haben ihre Gesuche vorschriftmäßig binnen vier
Wochen bei dem katholischen Kirchenrath einzureichen.
10) Die befähigten Bewerber um die erledigte Reallehrer-Stelle zu Möckmühl, mit
welcher ein Gehalt von 600 fl. nebst 50 fl. Hausmiethe-Entschädigung verbunden ist, haben
sich binnen drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden.
11) Bei dem Kriegs-Ministerium ist die Stelle eines Kanzlei-Assistenten mit dem
etatmäßigen Gehalte von jährlichen 600 fl. in Erledigung gekommen. Die geseglich befähig-
ten Bewerber werden aufgefordert, binnen vierzehen Tagen sich in vorschriftsmäßigen Einga-
ben an das genannte Ministerium zu wenden.
12) Die Bewerber um die bei der Regierung des Schwarzwald-Kreises in
Erledigung gekommene Kanglei-Assistentenstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen
bei der gedachten Kreis-Regierung vorschriftmäßig zu melden.
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Die Rechts-Erkenntnisse vom Monat September sind am 7. d. M. ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasselbrin'.