Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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6)  An  dem  Museum  der  bildenden  Künste  ist  die  Stelle  eines  Hauptlehrers
erledigt.

Die  Dienstobliegenheiten  desselben  bestehen:

a)  in  dem  in  periodischem  Wechsel  mit  zwei  andern  Hauptlebrern  zu  gebenden  Unterricht
  in  Zeichnen  nach  Gyps  und  nach  dem  lebenden  Modell,  so  wie  in  der  Unterweisung
  der  höbern  Abtheilung  der  Kunstschüler  in  den  technischen  Elementen  der
Malerkunst;

)  in  der  ordentlichen  Mitgliedschaft  in  K.  Direktion  der  Kunstschule,  welche  zur  Theilnahme
  an  deren  Berathungen  und  an  der  Erstattung  technischer  Gutachten,  so  wie
zur  Uebernahme  commissarischer  Aufträge  verpflichtet.

Der  zu  ernennende  Hauptlehrer  genießt  den  Charakter  und  Rang  eines  Professors  in  der
siebenten  Rangstufe  und  einen  ordentlichen  jährlichen  Gehalt  von  800  fl.,  so  wie  die  Benützung
  eines  Ateliers  in  der  K.  Kunstschule,  das  auf  Kosten  der  Anstalt  geheitzt  wird.  Die
übrigen  Staatsdiener=  und  Pensionsrechte  dieser  Stelle  sind  im  ersten  Abschnitt  des  Gesetzes
vom  6.  Juli  1842  (Staats=  und  Reg.  Blatt  S.  393)  bestimmt.  -

Bei  Besetzung  dieser  Stelle  wird  ausschließlich  auf  einen  Historienmaler  Bedacht  genommen
  werden.

Die  Bewerber  werden  aufgefordert,  ihre  Eingaben,  belegt  mit  einem  Nalionale,  mit
Zeugnissen  und  einer  Darstellung  ihrer  Künstlerlaufbahn  binnen  vier  Wochen  bei  der  K.
Kunstschuldirektion  einzureichen.

7)  In  der  Stadt  Winnenden  sind  die  Stellen  eines  Präceptors  und  eines
Reallehrers,  deren  jede  mit  einem  Einkommen  von  600  fl.  nebst  freier  Wohnung  und
der  Verpflichtung  zu  32  wöchentlichen  Unterrichtsstunden  verbunden  ist,  definitiv  zu  besetzen.
Die  befähigten  Bewerber  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  K.  Studienrathe  vorschriftmäßig
  zu  melden.

8)  Die  befähigten  Bewerber  um  die  neu  errichtete  Reallehrstelle  in  Knittlingen,
mit  welcher  ein  Gehalt  von  600  fl.  nebst  freier  Wohnung  verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb
vier  Wochen  bei  dem  K.  Studienrathe  vorschriftmäßig  zu  melven.

9)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Buchhaltersstelle  bei  dem  Cameralamte  Weinsberg
baben  sich  binnen  vierzehen  Tagen  bei  dem  dortigen  Cameralverwalter  vorschrifemäßig  zu
melden.