Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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B) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Versügung, betreffend die Festsetzung der Ertraposttare. 
Durch höchste Entschließung vom 11. d. M. ist die Ertra-Posttare für den Zeitraum 
vom 1. März 1846 bis letzten Febrnar 1847 auf 1 fl. 30 kr. für ein Pferd und eine Station 
festgesetzt worden, was hiemit zur öffentlichen Kennntniß gebracht wird. 
Schlaper. 
Stuttgart ven 12. Februar 1846. 
h) Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung von Preisen für zweckmäßig angelcgte 
Flachs-Röste-Gruben und die Aussetzung neuer Preise für solche Anlagen. 
Ven den vermöge der Bekanntmachung des Ministerium des Innern vom 31. März 
v. J. (Reg. Blatt S. 139 ff.) ausgesetzten Preisen für zweckmäßig angelegte Flachs-Röstegruben 
sind von der mit dem Preisrichteramt beauftragten Centralstelle des landwirthschaftlichen 
Vereins zuerkannt worden; und zwar: 
1) die beiden Preise von je 50 fl. 
der Gemeinde Schlierbach, Oberamts Göppingen, und 
dem Rosenwirth Lederer in Lorch, Oberamts Welzheim; 
7) die beiden Preise von je 40 fl. 
dem landwirthschaftlichen Bezirksverein zu Münsingen, und 
der Gemeinde Plieningen, Oberamts Stuttgart; 
3) die beiven Preise von je 30 fl. 
dem Kaufmann W. F. Münster zu Freudenstadt, und 
dem restgnirten Schultheißen Heinrich Weber vom Unternhof, Bezirksamts, 
Künzelsau. 
Um zu weiterer Verbreitung einer verbesserten Wasserröste aufzumuntern, haben Seine 
Konigliche Majestät vurch höchste Entschließung vom 11. d. M. Jnädigst genehmigt, 
daß auch auf das Jahr 1846 für neue in viesem Jahre bewirkte Grubenanlagen Preise aus 
der Staatskasse ausgesetzt werden, und zwar: 
zwei Preise je zu 50 fl. 
zwei Preise je zu 40 fl. 
zwei Preise je zu 30 fl.
	        
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