Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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12.

Regierungs--Blatt

für  das

¾önigreich  Württemberg.

 

Freitag  den  27.  Februar  1846.

 

Inha  lt.
Koönigliche  Dekrete.  Ordens-Verleihungen.  —  Bewilligung  zur  Annahmr  eines  fremden  Ordens.  —  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Wobnsitz-Verlegung  eines  Rechts-Censulenten.  —  Bekanntmachung,  betressend
  die  Errichtung  einer  evangelischen  Pfarrverweserei  in  Rietheim,  Dekanats  Tuttlingen.  —  Bekanntmachung,

  betreffend  die  Verbindung  einer  Posterpedition  mit  der  Posthalterei  Obersontheim.  Bekanntmachung,
betreffend  die  Errichtung  einer  Post-Expedition  zu  Ilshosen.  —  Bekanntmachung,  betreffend  eine  Veränderung

in  der  Classeneintbeilung  der  Stadtgemeinde  Göppingen.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Errichtung  einer
evangelischen  Pfarrei  zu  Schura,  Dekanats  Tuttlingen.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Anmelvung  derjenigen
  Schulpräparanden,  welche  in  ein  Schullebrer-Seminar  vorrücken  wollen.  —  Bekanntmachung,  betrefsend

  die  Anmeldung  derjenigen  Jünglinge,  welche  sich  dem  katbolischen  Schullebrerstande  widmen  wollen.  —

Bekanntmachung,  betresfend  die  Anmeldung  derjenigen  Schulamts-Zöglinge,  welche  zur  ersten  Dienstprüfung

(Lehrgebülfen-Prüfung)  zugelassen  werden  wollen.  —  Bekanntmachung,  detreffend  die  Theilnahme  der  Lebrer

an  lateinischen  und  Realschulen  an  den  Verhandlungen  der  Kirchenkonvente  in  Schulangelegenheiten.  —  Verzeichniß

  ver  Vorlesungen,  welche  an  der  Universität  Tübingen  im  Sommer-Semester  1846  gebalten  werden.

—  Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufhebung  des  Neallehrer-Seminars  an  der  Universität.
Dienst-Erledigungen.

 

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Ordens-Berleihungen.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vurch  höchste  Entschließung  vom  18.  d.  M.
dem  evangelischen  Pfarrer  Klett  zu  Dettingen,  Dekanats  Kirchheim,  in  Anerkennung  seiner
bis  in  das  hobe  Alter  fortgesetzten  eifrigen  Dienstthätigkeit,  das  Ritterkrenz  des  Kronordens,
und

unter  dem  20.  d.  M.  dem  Hofbank-Direktor,  Geheimen  Hofdomänenrath  v.  Vellnagel,
  bisherigen  Ritter  des  Ordens  der  württembergischen  Krone,  das  Commenthurkreuz  dieses
  Ordens  gnädigst  verliehen.