Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

8 
· Dienst- Erledigungen. 
1) Die Bewerber um vie erledigte PRfarrei Plüderhausen, Dekanats Welzbeim, 
welche 1037 Kirchengenossen zählt, und mit einem Einkommen von 749 fl. verbunden ist, 
baben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines rechnungsverständigen Kanzlei-Assistenten 
bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei diesem 
Letzteren zu melden. Hinsichtlich der Befähigung zu dieser Stelle wird auf die Bestimmun- 
gen der K 15 und 16 der K. Verordnung vom 25. April 1839 in Betreff der Dienstprü- 
fungen im Justiz-Departement (Reg. Blatt S. 419) verwiesen. 
3) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem O. A. Gerichte Marbach ha- 
ben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem O.A.Gerichte Rottweil ha- 
ben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Tübingen zu melden. 
5) Bei der K. Taubstummen= und Blinven-Anstalt zu Gmünnd ist eine be- 
sondere Lehrstelle für den Unterricht der blinden Zöglinge mit dem Gehalte von 300 fl. nebst 
freier Wohnung errichtet worden. Dieser Lehrer hat zunächst den Unterricht der blinden Zög- 
linge in den Schulkenntnissen und in der Musik (Gesang und Elavier) zu ertheilen, auch 
wo möglich den Industrie-Unterricht der Blinden zu übernehmen, die vorzugsweise Aufsicht 
über die blinden Zöglinge zu besorgen, ihre Leibesübungen zu leiten, in die allgemeine Haus- 
inspektion aber sich mit den Taubstummenlehrern und den Hülfslehrern zu theilen, erforder- 
lichen Falls auch einzelne Bewohner des Blinden-Asyls im Clavierspiel zu unterrichten. 
Daneben wird er zu seiner eigenen Ausbildung und zur Unterstützung der Anstalt mit dem 
Taubstummen-Unterrichte bekannt gemacht und versuchs= oder aushülfsweise darin verwendet, 
in seinem nächsten Berufe bei den blinden Zöglingen aber von dem Taubstummenlehrer unter- 
stützt werden. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb vier Wochen mit ihren 
Gesuchen und Zeugnissen unter genauer Angabe ihres bisherigen Bildungsganges an die 
örtliche Aufsichts-Commission der K. Taubstummen= und Blinden-Anstalt in Gmünd zu wenden. 
OSNS 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.