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· Dienst- Erledigungen.
1) Die Bewerber um vie erledigte PRfarrei Plüderhausen, Dekanats Welzbeim,
welche 1037 Kirchengenossen zählt, und mit einem Einkommen von 749 fl. verbunden ist,
baben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines rechnungsverständigen Kanzlei-Assistenten
bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen haben sich innerhalb drei Wochen bei diesem
Letzteren zu melden. Hinsichtlich der Befähigung zu dieser Stelle wird auf die Bestimmun-
gen der K 15 und 16 der K. Verordnung vom 25. April 1839 in Betreff der Dienstprü-
fungen im Justiz-Departement (Reg. Blatt S. 419) verwiesen.
3) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem O. A. Gerichte Marbach ha-
ben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshof in Eßlingen zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem O.A.Gerichte Rottweil ha-
ben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Tübingen zu melden.
5) Bei der K. Taubstummen= und Blinven-Anstalt zu Gmünnd ist eine be-
sondere Lehrstelle für den Unterricht der blinden Zöglinge mit dem Gehalte von 300 fl. nebst
freier Wohnung errichtet worden. Dieser Lehrer hat zunächst den Unterricht der blinden Zög-
linge in den Schulkenntnissen und in der Musik (Gesang und Elavier) zu ertheilen, auch
wo möglich den Industrie-Unterricht der Blinden zu übernehmen, die vorzugsweise Aufsicht
über die blinden Zöglinge zu besorgen, ihre Leibesübungen zu leiten, in die allgemeine Haus-
inspektion aber sich mit den Taubstummenlehrern und den Hülfslehrern zu theilen, erforder-
lichen Falls auch einzelne Bewohner des Blinden-Asyls im Clavierspiel zu unterrichten.
Daneben wird er zu seiner eigenen Ausbildung und zur Unterstützung der Anstalt mit dem
Taubstummen-Unterrichte bekannt gemacht und versuchs= oder aushülfsweise darin verwendet,
in seinem nächsten Berufe bei den blinden Zöglingen aber von dem Taubstummenlehrer unter-
stützt werden. Die Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb vier Wochen mit ihren
Gesuchen und Zeugnissen unter genauer Angabe ihres bisherigen Bildungsganges an die
örtliche Aufsichts-Commission der K. Taubstummen= und Blinden-Anstalt in Gmünd zu wenden.
OSNS
Gedruckt bei G. Hasselbrink.