Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Fechten: Derselbe. 
Tanzen: Tanzmeister Beck. 
Leitung der gymnastischen Uebungen: Turnlehrer Wüst. 
Das Ende der Osterferien ist auf den 14. April festgesetzt. Am 15. April wird die 
Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die Haupt- 
vorlesungen werden am 16. April ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf nach der 
K. Verordnung vom 26. December 1834 (Regierungsblatt 1835, S. 17) ohne besondern 
Grund keine Immatrikulation mehr stattfinden. Zum Zweck für diese hat sich jeder neu an- 
kommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der K. Immatrikulations= 
Commisston zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 18. Februar 1847. Autenrietb. 
  
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die mit einem Einkommen von 500 fl. nebst 50 fl. Hausmiethe- 
Entschädigung verbundene Stelle eines zweiten Reallehrers in Heidenheim baben sich inner- 
halb vier Wochen bei dem K. Stuvienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Aktuars-Stelle bei dem Oberamte Welzheim 
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Jart-Kreises vorschrift- 
mäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um eine bei dem Bergrath erledigte Kanzleiassistentenstelle haben 
sich binnen drei Wochen bei dieser Behörde vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um diererledigte Forstwartsstelle zu Schnaith, Reviers Engelberg, 
Forsts Schorndorf, mit welcher ein Gehalt von 300 fl. verbunden ist, haben sich binnen drei 
Wochen bei der Finanzkammer des Jartkreises vorschristmäßig zu melden. 
SAR 
Gedruckt bei G. Hasselbrink,
	        
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