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die erledigte Stelle eines rechnungsverständigen Kanzlei-Assistenten bei dem Gerichtshof
in Eßlingen dem Amts-Notariats-Assistenten und Ratbsschreiber Kurz in Weilheim, Ober-
amts Kirchheim, zu übertragen, wie auch
dem Oberamtsgerichts-Aktnar Neher in Tettnang die nachgesuchte Entlassung aus dem
Staatedienste zu ertheilen, und hiernächst denselben, seiner weiteren Bitte gemäß, in die Zahl
der Rechts-Consulenten aufzunehmen gnädigst geruht, in welch letzterer Eigenschaft derselbe
Biberach zu seinem Wohnsitze gewählt hat.
Durch höchste Entschließung vom 15. d. M. haben Höchstvieselben den aggregirten
Hauptmann v. Heider im vierten Infanterie-Regiment, auf sein Ansuchen, wegen körper-
lichen Leiden in den Ruhestand versetzt.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 10. d. M.
dem Posloffizial Friedrich Oberlen in Hall die landesberrliche Bestätigung als Posterpeditor
und Posthalter zu Hall mit dem Prädikat eines Postmeisters, und
der von dem Fürsten Erblandpostmeister vorgeschlagenen Uebertragung der Posthalterei
Böhmenkirch, Oberamts Geißlingen, an den Gemeinderath und Hirschwirth Hillenbrand
daselbst die landesherrliche Bestätigung gnädigst zu ertheilen geruht.
II. Verfügungen der Departements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
à) Bekanntmachung, betreffend das Erlöschen des den Conditoren Mayer und Seiz verliehenen
Einführungspatents auf eine Methode, Bonbons in den Formen zu glasiren.
Da das den Conditoren Mayer und Seitz in Paris durch höchste Entschließung vom
3.Oktober 1845 verliehene Einführungspatent auf die von ihnen angegebene Methode, Bon-
bons in den Formen zu glastren (Reg. Blatt v. 1845, S. 398) durch Verzicht der Patentir=
ten erloschen ist; so wird dieses hiemit veröffentlicht.
Stuttgart den 3. März 1847.
Schlayer.