Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

9 
2. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Donnerstag den 14. Januar 1847. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. — Verleihung der gol- 
denen Civil-Verdienst-Medaille an den Hofkammer-Kanzlisten Bitzer. " 
Versügungen der Departements. Verfügung in Betreff des Gewerbs-Betriebs der Schiffsmäckler und 
anderer Personen, welche sich mit der Vermittlung des Transports von Auswanderern aus dem König- 
reich befassen. 
Dienst-Erledigungen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 7. d. M. dem Oberzoll-Inspektor 
Rittmeister v. Schäffer in Friedrichshafen die erbetene Erlaubniß zu ertheilen geruht, das 
von den Fürsten von Hohenzollern Durchlauchten demselben verliehene Ehrenkreuz dritter 
Classe des Hohenzollernschen Hausordens anzunehmen und zu tragen. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden haben dem Finanzminister 
v. Gärttner das Großkreuz des Zähringer Löwen-Ordens, so wie 
dem Ober-Finanzrath Sigel und dem Finanzrathe Vaihin ger das Ritterkreuz dieses 
Ordens, und 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen dem Direktor des Ge- 
beimen Haus= und Staats-Archivs, v. Roser, das Commandeurkreuz des Hessischen Lud- 
wigs-Ordens zu verleiben geruht. «
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.