Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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2) Die befähigten Bewerber um die mit dem Präreptorat verbundene St. Martins- 
Kaplanei zu Mengen, welche neben dem Schulgeld, an eigenen Gütern, Kapitalien, Be- 
soldungen und Gebühren ein ständiges Einkommen von 700 fl. gewährt, haben ihre Gesucht 
binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katbolischen Kirchenrath einzureichen. 
3) Die Bewerber um die erledigte katholische Caplaneistelle in Bodnegg, Dekanate 
Ravensburg, welche an eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalien, Besoldunger 
und Gebühren ein reines Einkommen von 550 fl. gewährt, haben sich binnen vier Wochen 
vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenratbe zu melden. 
4) Die Bewerber um die durch den Tod des Revisors Kübler bei dem evangelischen 
Consistorium erledigte Expeditorsstelle mit dem etatsmäßigen Gehalte von 800 fl. haben 
sich binnen drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melven. 
5) Die erledigte Stelle des Verwalters der polizeilichen Beschäftigungs-Anstalt zu 
Vaihingen soll mit einem Gehalte von 650 fl. und freier Familienwohnung, vorerst in 
widerruflicher Eigenschaft, wieder besetzt werden. Die Bewerber, welche mindestens die niedere 
Dienstprüfung im Departement des Innern erstanden haben müssen, haben sich binnen drei 
Wochen bei der Regierung des Neckarkreises zu melven. 
ss————————————— 
Am 16. d. M. sind das Register der Rechts-Erkenntnisse vom Jahr 1846 und die 
Rechts-Erkenntnisse vom Monat Januar d. J. ausgegeben worden. 
  
Gedruck!t dei G. Hasselbrink.
	        
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