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in zwei artistischen Hauptlehrern für die verschiedenen Arten des Zeichnens und Modellirens,
in einem Lehrer der speciellen Handelsfaͤcher,
— — — für deutsche Sprache,
— — — der französischen Sprache,
— der englischen Sprache,
— — — der italienischen Sprache,
— — — der Schönschreibekunst,
— — Hlilfslehrer für das Maschinenzeichnen und Maschinenmodelliren.
Außerdem werden bestellt:
zwei Repetenten für die reine Mathematik und für die praktische Geometrie, und für
die Uebungen in letzterer ein weiterer Assistent,
ein Repetent für Chemie, welcher zugleich Assistent des betreffenden Lehrers ist, und
ein Repetent für Physik und Mechanik, zugleich Assistent der betreffenden Lehrer.
V. Die Zöglinge der Anstalt theilen ssch:
A. in ordentliche, d. h. solche, welche in allen oder einzelnen Kursen alle ihrem künf-
tigen Beruf entsprechende Unterrichtsstunden regelmäßig besuchen, und in außerordentliche,
welche nur einzelne Fächer in den verschiedenen Kursen benützen.
Die außerordentlichen Schüler haben keinen Anspruch auf die Theilnahme an den Repe-
titorien und Examinatorien und auf die Correktur der Hausaufgaben; sie können bei den
Preisen und Stipendien nicht concurriren und werden in der Regel auch räumlich von den or-
dentlichen Zöglingen getrennt.
B. Nach ihren Berufsarten widmen sich die ordentlichen Zöglinge
a) einem mechanisch technischen Beruf, wie die künftigen Architekten, Civil-Ingenieurs,
Mechaniker, Maschinisten,
b) einemchemisch technischen, wie die Berg= und Hüttenleute, Pharmaceuten, Fabrikanten,
) dem Lehramt an obern und niedern Real= und technischen Schulen,
4) der Handlung, wie Kaufleute und Buchhändler.
Außerdem können künftige Kameralisten, Forstleute, Landwirthe, Militärs, Geometer, Litho-
graphen, Ciseleure, Graveure, Modelleure, Zimmermaler 2c. an dem Unterricht in dem einen
und andern Kurs Theil nehmen.
Für die orventlichen Zöglinge der vorgevachten vier Hauptberufsarten find die ihrer
künftigen Bestimmung entsprechenden Studienplane festgesetzt, welche sie einzuhalten haben.